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Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts mit einem Hinweisschild auf dem der Bundesadler und das Wort Bundesverfassungsgericht abgebildet ist.

© dpa/Uli Deck

Nach Verurteilung wegen Mordes: Berliner Ku'damm-Raser scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Bei einem Raser-Unfall vor fast sieben Jahren kam ein Autofahrer ums Leben, der Unfallverursacher wurde wegen Mordes verurteilt. Jetzt scheiterte er mit seiner Verfassungsbeschwerde.

| Update:

Fast sieben Jahre nach einem schlimmen Raser-Unfall auf dem Berliner Ku'damm ist der wegen Mordes verurteilte Fahrer mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Die angegriffenen Entscheidungen verletzten den Kläger nicht in seinen verfassungsmäßig garantierten Rechten, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag mit. (Az. 2 BvR 1404/20)

Der Mann hatte sich mit einem anderen Fahrer am 1. Februar 2016 kurz nach Mitternacht mitten in Berlin auf dem Kurfürstendamm spontan ein illegales Rennen geliefert. Auf einer Kreuzung rammte er mit 160 bis 170 Stundenkilometern ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam. Dessen 69 Jahre alter Fahrer starb noch am Unfallort.

Der Fall hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil das Berliner Landgericht zunächst beide Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. Das hatte es bis dahin noch nie gegeben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil aufgehoben. Der zweite Berliner Prozess endete 2019 wieder mit zweimal Lebenslänglich wegen Mordes. 2020 hatte der BGH dann dieses Urteil für den ersten Mann bestätigt. Der zweite Ku'damm-Raser ist inzwischen rechtskräftig wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt. (dpa)

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