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In wenigen Monaten finden in Brandenburg die Landtagswahlen statt - keine gute Zeit für die Linke um negative Schlagzeilen zu machen.

© Ralf Hirschberger/dpa

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Gericht stellt Postengeschacher unter Linken-Genossen fest

Wenige Monate vor der Landtagswahl stellt das Gericht fest: Die Linke hat im Justizministerium für Versorgungsposten gemauschelt.

Die eine ist Abteilungsleiterin im Brandenburger Sozialministerium, die andere Leiterin des Büros von Ministerin Susanna Karawanskij (Linke). Ob sie ihre heutigen Posten jemals bekommen hätten, steht nun durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) infrage. Grund sind ausgerechnet wenige Monate vor der Landtagswahl am 1. September gerichtsfest festgestelltes Gemauschel und Postengeschacher unter Linken-Genossen.

Die beiden Genossinnen waren bis 2015 in der Leitungsebene des damaligen Justizministers Helmuth Markov (Linke) wie üblich befristet und übertariflich beschäftigt: Anne Stolpe als Leiterin des Ministerbüros und Maria Strauß als Leiterin der Pressestelle.

Die Befristung richtet sich nach der Amtszeit der Minister - orientiert sich also an den Wahlperioden. Doch dann sind ihre Stellen der Besoldungsstufe B2 - aktuell monatlich 7286,05 Euro - im Jahr 2015 einfach ohne Ausschreibung entfristet worden. Ihnen sind also bis über das Ende der aktuellen rot-roten Regierungszeit bis zur Rente hoch dotierte Versorgungsposten im öffentlichen Dienst gesichert worden.

Personalrat ist zu Unrecht übergangen worden

Dagegen hat der Personalrat des Justizministeriums geklagt. Wie das OVG in einem Ende Januar ergangenen und nun bekannt gewordenen Beschluss entschieden hat, ist der Personalrat des Justizministeriums dabei zu Unrecht übergangen worden.

In dem Beschluss des OVG, das damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam revidiert, heißt es, dass ausgerechnet das Justizministerium bei der Entfristung der Stellen „das Informationsrecht“ des Personalrats „verletzt“ hat.

Anne Stolpe wurde mit der Entfristung der weitere Aufstieg ermöglicht. Erst mit dem unbefristeten Posten konnte sie sich für die Stelle als Leiterin der Zentralabteilung im ebenfalls Linke-geführten Sozialministerium bewerben. Die Entfristung war der Türöffner für die Bewerbung auf den Posten als Abteilungsleiterin mit Besoldungsstufe B5 - aktueller Sold: 8667,25 Euro pro Monat. Und Strauß ist inzwischen Leiterin der Ministerbüros im Sozialressort.

Der Personalrat erfuhr von der im Oktober 2015 erfolgten Entfristung erst später, denn er wurde nicht beteiligt. Methoden, die der Personalrat nicht nur fragwürdig findet, sondern als klaren Regelverstoß betrachtet.

Denn ohne die vorherige, aus Sicht des Personalrats fragwürdige Entfristung wäre Stolpe möglicherweise nie Abteilungsleiterin geworden. Ex-Justizminister Markov soll ihr dem Vernehmen nach auch noch ein überbordend gutes Zeugnis ausgestellt haben, sodass sie im Auswahlverfahren für den neuen Posten gar nicht scheitern konnte.

Gericht lässt keine Beschwerde gegen Beschluss zu

Das Justizministerium hatte damals erklärt, es sei üblich, dass Mitarbeitern nach längerer befristeter Beschäftigung eine unbefristete angeboten wird, dies entspreche moderner Personalführung und eröffne die Möglichkeit, sich auf andere Stellen in der Landesverwaltung zu bewerben. Eine Ausschreibung sei – wie im politischen Bereich üblich – aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses der Stelle im Ministerbüro nicht nötig gewesen. Das OVG widerspricht dem nun ausdrücklich.

Für das Gericht ist der Fall so eindeutig, dass es keine Beschwerde gegen den Beschluss zugelassen hat. Das Land kann dagegen eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Wie das Justizministerium nun damit umgeht, ist noch unklar. Der OVG-Beschluss werde nun geprüft, sagte ein Sprecher des Ministeriums.

Der Personalrat begrüßte den Beschluss des OVG. Die Entscheidung stärke die Position der Personalvertretungen deutlich - auch weil es bislang üblich war, dass Personalvertretungen bei Stellen ab Soldstufe A16 keine Mitbestimmungsrechte haben. Ohne Informationen sei der Personalrat aber nicht in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen und auf ein rechtmäßiges Verwaltungsverfahren hinzuwirken, teilte das Gremium mit. Denn der Personalrat hat nach dem Gesetz gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen, dass alle für die Beschäftigten geltenden Gesetze beachtet - und dass alle Beschäftigten und Bewerber gleich behandelt werden.

Stellenausschreibung und Auswahlverfahren sind Pflicht

Im vorliegen Fall sei der Personalrat nicht in die Lage versetzt worden, auf die Durchführung eines rechtmäßigen Verwaltungsverfahrens hinzuwirken - obwohl es mehrere Verstöße gegeben habe. Stellen im politischen Leitungsbereich eines Ministeriums dürften prinzipiell nur befristet besetzt werden, um bei einem Wechsel in der politischen Leitung Neubesetzungen zu ermöglichen. Dafür gebe es Musterverträge. Für die unbefristete Einstellung von Mitarbeitern in der Landesverwaltung seien immer eine Stellenausschreibung und ein Auswahlverfahren nötig - beides sei aber nicht erfolgt.

Zwar sei das Justizministerium verpflichtet, nach Recht und Gesetz zu handeln, erklärte das Gremium. Wenn aber dem privaten Interesse der Versorgung von Lebensgefährtinnen einflussreicher Politiker mehr Wert beigemessen werde als dem öffentlichen Interesse eines ordnungsgemäßen Stellenbesetzungsverfahrens, komme dem Personalrat nach dem Beschluss des OVG eine besondere Rolle zu.

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