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Nur mit Zertifizierung wirklich sicher: Eine Frau trägt eine FFP2-Maske.

© imago images/IPA Photo

Ohne volle Prüfung an die Bezirke: Berliner Senat verteilte FFP2-Masken, die gar keine waren

Waren vom Senat verteilte FFP2-Masken sicher? Als es 2020 an Nachschub mangelte, gab es auch laxer geprüfte Modelle. Sie kamen aus Beständen des Bundes.

Was nützt eine Maske, wenn sie nicht bestmöglich schützt? Der Berliner Senat hat, wie nun bekannt wurde, im vergangenen Jahr FFP2-Masken an die Bezirke verteilt, „deren Funktionstüchtigkeit nicht geklärt werden konnte“. Das teilte die Gesundheitsverwaltung auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Andreas Statzkowski mit.

„Eine Abgabe erfolgte an die Bezirksämter unter der Maßgabe, diese Masken nur als Mund-Nase-Bedeckung (analog ‚Community-Maske ‘) zu verwenden“, hieß es. Die entsprechenden Masken sollen aus Beständen des Bundes gekommen sein.

Auf die Frage, ob eine solche Abgabe überhaupt vertretbar sei, heißt es einige Sätze später aber: „Eine Abgabe von FFP2-Masken, deren Funktionstüchtigkeit, unabhängig vom Aufdruck, nicht nachgewiesen bzw. belegbar ist, ist aus Sicht des Senats, unter der Maßgabe, dass diese Masken zum Gebrauch als FFP2-Masken deklariert sind, nicht vertretbar.“

Dennoch: Dem Tagesspiegel-Newsletter „Checkpoint“ teilte der Bezirk Neukölln mit, bis zu 100.000 solcher Masken erhalten zu haben. In Steglitz-Zehlendorf wurden rund 6000 der nicht-zertifizierten Masken ausgegeben. In Tempelhof-Schöneberg war es „eine nicht mehr nachvollziehbare Menge“ – andere Bezirke waren nicht betroffen oder antworteten nicht.

In der Anfrage wird auch das zu Vivantes gehörende Auguste-Viktoria-Klinikum erwähnt. Dort ist man überrascht. Man habe ausschließlich funktionstüchtige und sichere FFP2-Masken erhalten, teilte Vivantes mit. Allerdings habe es einige Fälle gegeben, in denen Masken nicht sämtliche Zertifizierungsangaben in der vorgeschrieben Form trugen.

Ohne die Markierungen CE und EN 149 waren es nur CPA-Masken

Tatsächlich ist fraglich, ob alle in Deutschland verkauften FFP2- und FFP3-Masken den gleichen Schutz bieten. Als während der ersten Pandemiewelle medizinische Masken Mangelware waren, wollte der Gesetzgeber schnellen Nachschub ermöglichen und vereinfachte das Prüfverfahren, mit denen sogenannte Corona-Virus-Pandemie-Atemschutzmasken („CPA“) oder „Pandemie-Atemschutzmasken“ zugelassen wurden.

Diese wurden in Deutschland vereinfacht geprüft, zumindest die Funktion der wichtigsten Teile: die Filterleistung, die „Leckage“, also das Austreten ungefilterter Luft, und der Sitz am Gesicht. Die CPA-Masken tragen im Gegensatz zu den regulär geprüften FFP2-Masken aber kein CE-Kennzeichen und keinen Verweis auf die EU-Norm EN 149, da sie nach diesen Grundsätzen eben nicht voll geprüft wurden.

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„Da hier keine kontinuierliche Überwachung der Produktionsqualität durch den Hersteller vorgeschrieben ist, besteht das Risiko, dass schlecht produzierte, nicht ausreichend filternde Masken in den Handel gelangten“, sagt Tobias Bleyer von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Das Risiko sei höher, wenn die Masken nicht von namhaften Herstellern stammten.

Seit dem 1. Oktober 2020 ist das vereinfachte Verfahren nicht mehr erlaubt, doch die Lagerbestände dürfen verkauft werden. Ob es sich bei den vom Senat verteilten, nicht-zertifizierten Masken um CPA-Masken gehandelt hat, war bis Donnerstagabend nicht klar.

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