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Grüne Oase im Betonchaos: Berlins Kleingärten.

© Kitty Kleist-Heinrich TSP

Regelung fürs Tempelhofer Feld als Vorbild: Rot-Grün-Rot startet neuen Anlauf für Kleingartenschutz-Gesetz in Berlin

SPD, Grüne und Linke suchen nach weiteren Möglichkeiten, Berlins Kleingärten durch ein Gesetz zu schützen. Die Chancen sind umstritten – nicht alle Gärtner dürften profitieren.

Die rot-grün-rote Koalition startet einen neuen Anlauf, um die Berliner Kleingärten dauerhaft mit einem Gesetz zu schützen. Dazu fordern SPD, Grüne und Linke den Senat auf, „mithilfe von externer juristischer Expertise ein Gutachten zu erstellen“. Dieses soll herausfinden, wie ein solches Gesetz zum Schutz der Kleingartenflächen „rechtssicher umgesetzt werden kann, ohne in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes einzugreifen“, heißt es in einem Antrag, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Er soll in der kommenden Woche in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses beschlossen werden. Zunächst hatte der Tagesspiegel-Newsletter Checkpoint darüber berichtet.

Es geht nicht um die Frage ob, sondern wie wir die Flächen rechtssicher schützen können.

Katalin Gennburg, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Linke-Fraktion

„Wir wollen Kleingärten per Gesetz sichern. Es geht nicht um die Frage ob, sondern wie wir die Flächen rechtssicher schützen können“, sagte die stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Linke-Fraktion Katalin Gennburg.

Bislang sind die Versuche für ein Gesetz zum Kleingartenschutz gescheitert

Man sei zu dem Schluss gekommen, dass sich diese juristische Frage innerhalb der Senatsverwaltungen nicht im Sinne der Koalition klären ließe. Daher solle nun rechtliche Expertise von außen helfen.

Bereits seit 2020 arbeiten insbesondere SPD und Linke an dem Versuch, alle Berliner Kleingärten durch ein Gesetz dauerhaft schützen zu können. Dabei musste das Vorhaben jedoch immer wieder schwere Rückschläge einstecken.

Ein von SPD und Linke erarbeiteter Gesetzesentwurf fiel bei der Prüfung durch den Senat weitgehend durch. In gleich mehreren Senatsverwaltungen sowie der Senatskanzlei stießen die Regelungen auf heftige Kritik. So könnten mit einem Landesgesetz etwa keine Gärten auf Privatflächen gesichert werden. Auch grundsätzlich bestehe die Frage, inwiefern die angedachte Regelung in juristischer Konkurrenz zum vorhandenen Bundeskleingartengesetz stehen würde.

Gutachten sah Kompetenz nicht beim Land Berlin

Diese auch von den Grünen vorgebrachten Zweifel untermauerte später ein vom wissenschaftlichen Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses erarbeitetes Gutachten. Für die Berliner Regelung gebe es beim Land keine Gesetzgebungskompetenz. Ein Flächensicherungsgesetz zum Schutz aller Parzellen wäre demnach juristisch leicht anfechtbar.

Ich habe keinen neuen gesetzlichen Weg entdeckt.

Umweltsenatorin Bettina Jarasch (Grüne) über die Möglichkeiten eines Kleingartenschutzgesetzes

Anschließend war es ruhiger geworden um das Vorhaben. Ganz aufgeben wollten Teile der Koalition den Plan jedoch auch in der aktuellen Legislaturperiode nicht. Zuletzt hatte daher Umweltsenatorin Bettina Jarasch (Grüne) im vergangenen Jahr der Idee erneut eine Absage erteilt. „Im Kleingartenbeirat sind wir bei dem Thema nicht weitergekommen. Ich habe keinen neuen gesetzlichen Weg entdeckt“, sagte sie im September.

Es handele sich bei der Debatte um „ein Phantom“. Mehr Sicherheit für die Kleingärtner sei dadurch nicht zu erreichen. „Machen Sie sich bitte nichts vor“, hatte Jarasch in Richtung der Kleingärtner gesagt.

Zur Not sollen durch ein neues Gesetz nun offenbar zumindest die Gärten auf landeseigenen Flächen nach einer Art Selbstverpflichtung des Landes dauerhaft geschützt werden. Nicht umsonst erwähnt auch der nun eingebrachte Antrag der Koalition das Gesetz zum Tempelhofer Feld als mögliches Vorbild.

In Berlin gibt es derzeit 877 Kleingartenanlagen mit knapp 80.000 Parzellen. Dauerhaft gesichert sind davon jedoch nur 82 Prozent. Für weitere 9,4 Prozent wurde zuletzt 2020 der Bestandsschutz bis 2030 verlängert.

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