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Ganz schön nahe. Immer wieder halten Menschen die in Berlin geltende Kontaktsperre und die Abstandsregeln nicht ein.

© Axel Schmidt/Reuters

Senat erarbeitet Bußgelder für Corona-Verstöße: Wer in Berlin ohne Grund draußen ist, soll 500 Euro zahlen

Der Berliner Senat arbeitet an einer neuen Bußgeldregelung für mehr Handhabe im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus. Ein Entwurf liegt dem Tagesspiegel vor.

Seit mehr als einer Woche gilt in Berlin das strenge Kontaktverbot. Die Menschen müssen zu Hause bleiben, rausgehen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Die Polizei kontrolliert das Verbot, schreibt täglich dutzende Anzeigen. Auf eine Bußgeldverordnung konnte sich der Senat bislang nicht einigen, obwohl ein Entwurf seit mehr als einer Woche diskutiert wird.

Am Montag erklärte Innensenator Andreas Geisel (SPD), dass der Senat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Coronavirus-Regeln am Dienstag debattieren und möglicherweise auch beschließen werde.

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Laut dem ursprünglichen Entwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt, würden beispielsweise Verstöße gegen den Mindestabstand im öffentlichen Raum künftig 50 bis 500 Euro kosten. Wer sich trotz Ausweispflicht nicht ausweisen kann, muss 25 bis 75 Euro zahlen. Wer sich außerhalb seiner Wohnung aufhält, ohne dafür einen triftigen Grund zu haben - die vielfältigen Ausnahmen sind in der Verordnung festgeschrieben -, muss mit einem Bußgeld bis 500 Euro rechnen.

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Deutlich schärfer sind die im Entwurf aufgelisteten Bußgelder, falls jemand trotz eines Verbots ein Geschäft öffnet. Wer einen Betrieb öffnet, der eigentlich geschlossen haben müsste, muss laut des Entwurfs mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Betreiber von Betrieben, die noch geöffnet sind, die sich aber nicht an vorgeschriebene Hygienemaßnahmen hält, müssen bis zu 2500 Euro zahlen.

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In Wiederholungsfällen sollen bis zu 25.000 Euro Geldbuße möglich sein - dies ist die im Infektionsschutzgesetz festgelegte Maximalsumme im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.

Als Straftaten gelten laut dem Entwurf Verstöße gegen das Versammlungsrecht: Wer bei Veranstaltungen oder Zusammenkünften "ab drei Teilnehmern" erwischt wird, erhält eine Strafanzeige. Das gilt sowohl für die Veranstalter als auch für die Gäste. Wer eine Veranstaltung mit weniger als drei Teilnehmern durchführt oder besucht, muss mit einer Geldbuße bis 2500 Euro (Veranstalter) oder 500 Euro (Besucher) rechen.

Nach Informationen des Tagesspiegel wird seit Tagen über die Ausgestaltung der Bußgeldverordnung diskutiert. Selbst Polizeipräsidentin Barbara Slowik kannte den aktuellen Stand der Debatte am vergangenen Donnerstag nicht. Die Gesundheitsverwaltung soll federführend für die Ausarbeitung der Verordnung zuständig sein.

Auf Anfrage des Tagesspiegels erklärte die dafür zuständige Senatsgesundheitsverwaltung, „dass sich die Vorlage derzeit in der senatsinternen Abstimmung befindet“. Grundlage aller bisher in Berlin getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen sei das Infektionsschutzgesetz. Bisher agieren Polizei und Ordnungsamt bei Verstößen ohne klaren Bußgeldkatalog.

Polizei kontrolliert täglich mit hunderten Beamten

In mehreren anderen Ländern gibt es bereits eine Bußgeldverordnung wegen Verstößen gegen die Eindämmungsverordnungen. In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gelten entsprechende Regeln bereits seit einiger Zeit, teilweise wurden sie gemeinsam mit den Einschränkungen erlassen. Neben Berlin arbeiten auch Bremen, Hessen und das Saarland an Bußgeldverordnungen.

Die Polizei kontrolliert bereits täglich, ob sich Bürger und Betriebe an die Regeln halten. Am Sonntag waren zwischen 6 und 18 Uhr rund 350 Beamte dafür unterwegs, sie überprüften zwei Objekte und 94 Personen im Freien, stellten neun Straf- und 21 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen.

In der Nacht zu Montag, zwischen 18 und 6 Uhr, waren noch einmal so viele Polizisten im Einsatz. Sie überprüften vier Objekte und 98 Personen im Freien und leiteten acht Straf- und 31 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

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