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© imago/Metodi Popow

Senat prüft Präventionsmaßnahmen: Berliner Bildungsverwaltung sieht beim Cannabis-Gesetz offene Fragen

In den Osterferien ist das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis in Kraft getreten. CDU-Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch sieht das kritisch.

Die Senatsverwaltung für Bildung sieht nach der bundesweiten Teil-Legalisierung von Cannabis noch wichtige Fragen offen. Das neue, zum 1. April während der Osterferien in Kraft getretene Gesetz sehe zwar ein Verbot von Cannabis innerhalb eines 200-Meter-Radius um Kitas und Schulen vor. Es bleibe aber völlig unklar, wie die Länder diese Abstandregelungen überwachen sollten, kritisierte die Bildungsverwaltung am Freitag. „Es fehlt an klaren Maßnahmen und an Ressourcen, um eine effektive Umsetzung sicherzustellen.“

Nach zwei Wochen Ferien beginnt in Berlin der Unterricht am Montag wieder. Die Bildungsverwaltung teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, sie prüfe derzeit die bereits bestehenden Maßnahmen im Bereich der Suchtprävention und die Möglichkeiten, um Schulen und Träger in diesem Bereich auch darüber hinaus noch zu unterstützen.

Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) lehne das neue Gesetz grundsätzlich ab, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. „Die Entscheidung der Bundesregierung sendet das völlig falsche Signal aus“, kritisiert die Bildungsverwaltung. „Anstatt Cannabis durch Legalisierung gesellschaftsfähig zu machen, sollte den Jugendlichen noch stärker bewusst gemacht werden, dass die gesundheitlichen Risiken besonders hoch sind.“ (dpa)

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