zum Hauptinhalt
Die Hauptstadtzulage für die Beschäftigten der freien Träger kommt vorerst nicht.

© Monika Skolimowska/dpa

Senat zieht Zusage zurück: Hauptstadtzulage für freie Träger in Berlin kommt vorerst nicht

Erst sagte der Senat den freien Trägern eine Bonus-Zahlung zu, nun kassiert er sie wieder ein – und verweist auf weitere Tarifgespräche.

Der Berliner Senat hat seine Anfang Januar erteilte Zusage für die Ausweitung der sogenannten Hauptstadtzulage auf die Beschäftigten der freien Träger vorerst kassiert. „Über die Hauptstadtzulage können wir erst weitere Aussagen treffen, wenn die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften sie in geltendes Tarifrecht umgesetzt haben“, teilte Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) am Mittwochabend mit. „Dieser Entscheidung der Tarifpartner können wir nicht vorgreifen.“

Hintergrund ist die Aufnahme der Hauptstadtzulage in die Tarifeinigung zwischen den Bundesländern und den Gewerkschaften. Zuvor hatte Berlin die monatlich 150 Euro betragende Bonuszahlung außerhalb des Tarifvertrages an Landesbeschäftigte gezahlt. Dem Land drohte dadurch der Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft.

Sozial- und Finanzverwaltung machten Anfang des Jahres Zusagen

Bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst im Dezember erreichte Berlin, dass die Zulage, die es seit 2020 gibt, tarifiert wird. Daraufhin machten sowohl die Sozialverwaltung als auch die von Senator Stefan Evers (CDU) geführte Finanzverwaltung deutlich, dass der Bonus damit auch an die Beschäftigten der freien Träger gezahlt werde. Diese hatten die Zahlung jahrelang gefordert.

Am vergangenen Wochenende wurde jedoch bekannt, dass dies laut der Tarifeinigung aus dem Dezember gar nicht vorgesehen ist. Demnach werde die Hauptstadtzulage in einem eigenen Tarifvertrag festgehalten und damit nicht, wie etwa Gehaltssteigerungen, automatisch auf die Beschäftigten der freien Träger übertragen.

Zwar muss der genaue Wortlaut des „Tarifvertrages Hauptstadtzulage“ noch ausgearbeitet und mit den Gewerkschaften geeint werden. Allerdings teilte die Finanzverwaltung bereits am Montag mit: Die TdL habe sich „ausdrücklich darauf geeinigt, dass die Hauptstadtzulage in der bisherigen Form tarifiert werden soll. Dies bedeutet auch, dass eine Ausweitung der Anwendung auf Zielgruppen, die bisher keine Hauptstadtzulage erhalten haben, ausdrücklich nicht erfolgen soll.“

Am Mittwochabend fand ein Krisentreffen zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen Soziales, Bildung und Finanzen statt. Insbesondere Sozialsenatorin Kiziltepe pochte in den vergangenen Tagen weiterhin auf eine Einhaltung der Zusage zum 150-Euro-Bonus für die Beschäftigten der freien Träger.

In einem gemeinsamen Statement der drei Verwaltungen, das am Mittwochabend verschickt wurde, wurde die Entscheidung nun vertagt und auf die konkrete Umsetzung des „Tarifvertrages Hauptstadtzulage“ verweisen. Bis wann diese erfolgt, blieb offen.

Gabriele Schlimper, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin, erklärte auf die Mitteilung des Senats: „Nach wie vor unbeantwortet bleibt, ob der Senat sich dafür einsetzt, die Ungleichbehandlung von Mitarbeitenden freier Träger und Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei der Hauptstadtzulage zu beenden.“ Nach den Auseinandersetzungen der vergangenen Tage sei das ein „mageres Ergebnis“, sagte Schlimper. „Unsere Erwartungen bleiben klar: gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Hauptstadtzulage für alle!“

Ähnlich äußerte sich der Landesgeschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Oliver Bürgel. „Wir hatten einige Hoffnung in das Krisentreffen gesetzt“, sagte Bürgel dem Tagesspiegel. „Mit Blick auf die ernüchternden Ergebnisse bin ich maßlos enttäuscht. Der Senat schreibt sich seit Jahren auf die Fahnen, die Ungleichbehandlung zwischen Landesangestellten und Mitarbeitenden der freien Träger abzuschaffen. In der Realität manifestieren sich jedoch diese Ungleichheit.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false