zum Hauptinhalt
Freie Träger sind unter anderem in der Kinderbetreuung tätig. Ihre Angestellten pochen schon lange auf die Zulage in Höhe von 150 Euro.

© dpa/Friso Gentsch

Krisensitzung am Mittwoch: Berliner Senat streitet über Hauptstadtzulage

Anfang des Jahres hieß es aus dem Senat: Die 150-Euro-Zulage erhalten auch freie Träger. Nun erklärt die Finanzverwaltung, dies sei laut Tarifeinigung der Länder nicht vorgesehen.

Der Berliner Senat streitet weiter über die Frage, ob er die Hauptstadtzulage von 150 Euro im Monat auch für die Beschäftigten der freien Sozial- und Bildungsträger finanziert.

Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) forderte am Dienstag, die Zulage – wie Anfang des Jahres angekündigt – neben den Landesbeschäftigten auch den Mitarbeitenden der freien Träger zu zahlen. „Die Beschäftigten der freien Träger, die Zuwendungen vom Land Berlin erhalten, warten und freuen sich auf die Hauptstadtzulage. Sie haben dafür jahrelang gekämpft. Sie haben diese Zulage verdient und zu Recht fest eingeplant“, erklärte Kiziltepe dem Tagesspiegel.

Sie ergänzte, die Hauptstadtzulage diene dazu, mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt herzustellen. „Es stehen ausreichende Mittel in der zentralen Tarifvorsorge zur Verfügung“, sagte Kiziltepe mit Blick auf die im Doppelhaushalt getroffene Vorsorge für Tarifsteigerungen. Die Senatorin warnte vor einer „Zwei-Klassen-Tariflandschaft“, sollte die angekündigte Ausweitung der Hauptstadtzulage auch auf die freien Träger nicht kommen.

Die Beschäftigten der freien Träger haben diese Zulage verdient und zu Recht fest eingeplant.

Cansel Kiziltepe (SPD), Sozialsenatorin

Aus der von Stefan Evers (CDU) geführten Finanzverwaltung heißt es dagegen, dass sich die Tarifgemeinschaft der Länder im Dezember zwar darauf verständigt habe, die Hauptstadtzulage in die Tarifeinigung aufzunehmen, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie weiterhin ausschließlich an Landesbeschäftigte gezahlt werde. Eine Finanzierung der Zulage für freie Träger sei ausgeschlossen.

Die Hauptstadtzulage gibt es seit 2020

In der Senatssitzung am Dienstag konnte zu der Frage keine Einigung erzielt werden. Am Mittwochnachmittag soll es nach Tagesspiegel-Information eine Krisensitzung zwischen den beteiligten Senatoren Stefan Evers (CDU, Finanzen), Cansel Kiziltepe (SPD, Soziales und Arbeit) und Katharina Günther-Wünsch (CDU, Bildung) geben.

Die Hauptstadtzulage über 150 Euro im Monat wird seit November 2020 allen Beschäftigten des Landes Berlins bis zu einer bestimmten Gehaltsstufe gezahlt. Wegen der Extra-Zahlung drohte Berlin lange der Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft der Länder. Bei der Tarifeinigung im Dezember wurde eine Zulage für Stadtstaaten jedoch explizit in die Einigung mit aufgenommen. Ein Erfolg für Berlin. Der Wortlaut dieses „Tarifvertrags Hauptstadtzulage“ befindet sich aktuell in Erarbeitung.

Wenige Wochen später bestätigte Sozialstaatssekretär Aziz Bozkurt (SPD) in einer parlamentarischen Anfrage, dass wie üblich nicht nur die Gehaltssteigerung des neuen Tarifvertrags auf die Beschäftigten der freien Träger übertragen werde, sondern auch die Hauptstadtzulage. Die Träger hatten die Zulage seit Jahren gefordert.

„Missverständliche“ Aussagen der Finanzverwaltung

Indirekt bestätigte das damals auch die Finanzverwaltung dem Tagesspiegel. Auf die Frage, wie viel dies das Land Berlin kosten werde, antwortete ein Sprecher der Verwaltung: „Die Anzahl der Personen und die Höhe der Kosten, die dem Land Berlin durch die analoge Übertragung der Hauptstadtzulage auf die Beschäftigten bei freien Trägern entstehen, hängen von der Antragslage für das Jahr 2024 ab.“ Diese Aussagen bezeichnete eine Sprecherin der Verwaltung nun als „missverständlich“.

Inzwischen heißt es: Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) habe sich „ausdrücklich darauf geeinigt, dass die Hauptstadtzulage in der bisherigen Form tarifiert werden soll. Dies bedeutet auch, dass eine Ausweitung der Anwendung auf Zielgruppen, die bisher keine Hauptstadtzulage erhalten haben, ausdrücklich nicht erfolgen soll.“

Die Finanzverwaltung verweist dagegen auf eine andere Zulagenregelung für bestimmte Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der unteren und mittleren Gehaltsstufen. Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen können diesen bereits seit Januar 2024 eine Zulage von 130 Euro im Monat zahlen, unabhängig davon, ob sie beim Land oder bei einem freien Träger angestellt sind.

Stefan Ziller, Haushaltsexperte der Grünen-Fraktion, bezeichnete das TdL-Argument der Finanzverwaltung am Dienstag als „Nebelkerze“. „Diese Debatte dient einzig und allein der Angstmacherei“, sagte Ziller und warf der Finanzverwaltung vor, damit den eigentlichen Anlass für das eigene Agieren – die Auflösung pauschaler Minderausgaben – kaschieren zu wollen. Den Vorwurf, die vermeintlich sichere Ausweitung der Hauptstadtzulage zu kassieren, um mit den Einsparungen den Haushalt zu konsolidieren, hatten am Montag bereits einzelne Abgeordnete der SPD-Fraktion erhoben und die Finanzverwaltung zur Umkehr aufgefordert.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false