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Rechter Angriff. In der Nacht zum 1. Februar 2018 brannte in Neukölln das Auto des Linken-Politikers Ferat Kocak. Der Anschlag ist bis heute nicht strafrechtlich geahndet

© Foto: dpa/Ferat Kocak/Die Linke Berlin

Update

Staatsanwaltschaft reicht Berufungsbegründung ein: Prozess zu rechtsextremen Brandanschlägen in Neukölln wird neu aufgerollt

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat die Begründungen für die Berufung eingereicht. Zuvor hatte es Verzögerungen gegeben.

| Update:

Der Prozess um mutmaßlich rechtsextreme Brandanschläge in Berlin-Neukölln wird neu aufgerollt. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft reichte nun auch die Begründungen für die bereits erfolgten Berufungen gegen die Freisprüche für zwei Männer aus der Neonazi-Szene ein, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. 

Nun wird sich das Landgericht mit dem Vorwurf der Brandstiftungen befassen. Einen Termin gibt es noch nicht. Die Staatsanwaltschaft möchte dabei nun erreichen, dass die vorliegenden Indizien gegen die Verdächtigen juristisch stärker als Tatnachweise gewertet werden.

Zuerst hatte die „B.Z.“ am Dienstag unter Berufung auf Justizkreise berichtet. Dem Bericht zufolge soll die 26-seitige Begründung von Generalstaatsanwältin Margarete Koppers persönlich verfasst worden sein. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte bereits vor einem halben Jahr Berufung im Verfahren eingelegt und erklärt, sie wolle nicht vorschnell resignieren. Die Begründung stand jedoch noch aus.

In der Begründung von Berlins Chefanklägerin Koppers heißt laut „B.Z.“: „Eine Gesamtschau aller Indizien lassen keinen Raum für Zweifel an der Täterschaft …“ Zwar gebe es keine Tatzeugen und DNA-Spuren von Tilo P. seien nicht gefunden worden. Lediglich verdächtige Google-Abfragen zu den Wohnorten des Linke-Politikers Ferat Koçak, dessen Auto Anfang 2018 in Flammen aufgegangen war, sowie eine WhatsApp-Nachricht mit dem Autokennzeichen hätten P. zugeordnet werden können.

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„Die Gesamtschau ergibt, dass der Angeklagte nach der Kenntniserlangung des Kennzeichens und des Wohnortes zeitnah ziel- und zweckgerichtet handelte …“, so Koppers. Der Freispruch von Tilo P. sei „auf einer unvollständigen Beweiswürdigung unter Anwendung überhöhter Anforderungen“ des Gerichts erfolgt. Neue Beweise oder Indizien habe Koppers nicht angekündigt, heißt es in dem Bericht.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Neonazi Tilo P. im Dezember vom Vorwurf der Brandstiftung an zwei Autos von Nazigegnern in Neukölln aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Er soll dem Neonazi Sebastian T. Beihilfe geleistet haben. Lediglich für rechte Schmierereien hatte der frühere AfD-Politiker eine Geldstrafe erhalten.

Anfang 2018 waren die Autos des Linken-Politikers Ferat Koçak und des Buchhändlers Heinz Ostermann in Flammen aufgegangen. Beide Fälle gelten als Höhepunkt in einer Reihe von mutmaßlich rechtsextremen Attacken in Neukölln: Mehr als 70 rechtsextreme Straftaten in Neukölln wie Aufkleber, Parolen an Hauswänden und Bedrohungen hatten Polizei und Staatsanwaltschaft seit 2013 gezählt. (Tsp, dpa)

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