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Am 1. August 1914 wurde in Berlin die Mobilmachung bekannt gegeben. In Scharen wechselten junge Männer aus den Schulen in die Kasernen.

© dpa Bildfunk

Streit um Berlins Abiturprüfungen: Auf dem Weg zum Corona-Abschluss?

Schon zwei Mal wurde in der deutschen Geschichte ein Notabitur ausgestellt. In beiden Fällen herrschte Krieg. Und jetzt? Ein Gastbeitrag.

„Notabitur?“ Der Begriff sei nicht korrekt, meint Friedrich Weiß. Er nennt es „Kriegsabitur“. Und er weiß, wovon er spricht. Weiß, Jahrgang 1926, hat 1944 – aufgrund des Krieges – kein reguläres Abitur absolvieren können. Eigentlich sei nicht einmal die Bezeichnung „Abitur“ richtig, denn er habe lediglich ein Abschlusszeugnis mit „Reifevermerk“ bekommen.

Dann wurde er eingezogen – als Luftwaffenhelfer. Nach dem Krieg wurde sein Abschluss nicht anerkannt. Um studieren zu können, musste er nachsitzen.

Den Abiturienten in der Corona-Krise lediglich ein Abgangszeugnis ohne Prüfungen auszustellen, sieht der 94-jährige Pensionär aus Pankow, der die aktuelle Debatte in den Berliner Medien verfolgt, daher äußerst kritisch. „Außerdem befinden wir uns nicht im Krieg“, sagt Weiß. Und fügt mit Hinweis auf Trumps und Macrons Wortwahl schmunzelnd hinzu: „Zumindest nicht im Merkel-Land.“

Alle Prüfungsvarianten werden diskutiert

Vor dem Abitur-Problem stehen jedoch alle Länder, in denen Schulschließungen angeordnet wurden. Wie die Schüler in diesem Jahr zum Abitur gelangen, darüber wird zurzeit heftig diskutiert. Die Vorschläge reichen von einem Zeugnis allein auf der Basis der Semesternoten ("Durchschnittabitur" oder "Notabitur") bis zu einem Kurzabitur mit zwei Prüfungen in den Kernfächern und einem vollständigen Abitur.

In Deutschland wurde bisher zwei Mal ein sogenanntes „Notabitur“ ausgegeben. In beiden Fällen herrschte Krieg. Insofern lässt sich durchaus von einem „Kriegsabitur“ sprechen. Aber beide Ausnahmesituationen lassen sich nicht ohne weiteres gleichsetzen. Ein Notabitur wurde erstmals nach Beginn des Ersten Weltkriegs 1914 erteilt.

Notabitur 1914 - ein Massenphänomen

Männliche Gymnasiasten konnten ihre Reifeprüfung vorziehen, wenn sie anschließend von der Schulbank an die Front wechselten. Zugelassen wurde jedoch nur, wer als kriegstauglich gemustert wurde und wer die Erlaubnis der Eltern vorlegte. Der Ansturm war enorm. Weil sich zehntausende Schüler freiwillig zum Kriegseinsatz meldeten, konnte an einigen Schulen der Unterricht nicht fortgeführt werden. Allerdings wurden nicht alle Schüler angenommen, weil die Kapazitäten in den Kasernen, wo sie zunächst militärische Schnellkurse absolvieren mussten, oft nicht ausreichten.

Die Nazis ebneten schon 1937 den schnellen Weg in die Kasernen

Auch im Zweiten Weltkrieg konnten die männlichen Abiturienten ein Notabitur ablegen. Allerdings wurde die Anforderungen sukzessive aufgeweicht. Schon zwei Jahre vor Kriegsbeginn erhielten Schüler die Möglichkeit, das Abitur vorzuziehen, wenn sie sich verpflichteten, die Offizierslaufbahn einzuschlagen.

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Ab 1941 wurde die vorgezogene Reifeprüfung sogar Pflicht. In schriftlichen Prüfungen wurde nur der Stoff abgefragt, der bis dahin vermittelt worden war.

Ab 1943 gab es nur noch den "Reifevermerk"

Anfang 1943 wurden die Bedingungen nochmals vereinfacht. Das betraf auch Friedrich Weiß, der 1932 eingeschult und nach vier Jahren Volksschule auf das Pankower Friedrich-List-Gymnasium gewechselt war. Weil keine Prüfungen mehr abgenommen wurden, erhielten die Abiturienten nur noch ein Abgangszeugnis mit „Reifevermerk“. Als Weiß nach dem Krieg studieren wollte, wurde ihm jedoch die Immatrikulation verweigert. „Mein Abi war im Osten plötzlich ein wertloser Wisch“, erklärt er noch immer empört. Tatsächlich wurde das Notabitur in der Sowjetzone nicht anerkannt. Auch einige Universitäten im Westen verlangten, die regulären Abiturprüfungen nachzuholen.

Kein Glück mit dem Notabitur: ein Beispiel aus Pankow

Weil Friedrichs Vater der Meinung war, sein Sohn müsse zunächst eine Ausbildung machen, hatte Weiß sein Abitur erst 1952 in der Tasche. Ein halbes Jahr später flüchtete die Familie in den Westen – nach Steglitz. Nun bekam Friedrich Weiß erneut Probleme. Die Westberliner Freie Universität erkannte sein in Ostberlin nachgeholtes Abitur nicht an. Der Stichtag für die Anerkennung lag im Jahr 1949.

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So unterzog sich der inzwischen 27-Jährige ein drittes Mal den Abiturprüfungen. „Ich bin mehrfach gereift“, kommentiert Friedrich Weiß seine unfreiwillig verlängerte Schulzeit. Und fragt im Hinblick auf den diesjährigen Abitur-Jahrgang: „Was ist, wenn bei unterschiedlichen Regelungen das Corona-Abitur jetzt aufgrund der föderalen Grenzen nicht überall anerkannt wird?“

Die Frage ist angesichts des schulpolitischen Flickenteppichs in Deutschland durchaus berechtigt. Zwar hat die Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen, die Abiturprüfungen "bis zum Ende Schuljahres" bundesweit stattfinden zu lassen, "soweit dies aus Infektionsschutzgründen zulässig ist". Es bleibt jedoch abzuwarten, ob sich alle Bundesländer an diese Einigung halten werden. 

Der Autor dieses Beitrages, Robert Rauh, ist Historiker und Lehrer und führt Berliner Schüler seit vielen Jahren zum Abitur.

Robert Rauh

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