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Über 700 gefährliche Gegenstände gefunden: Bundespolizei zieht Bilanz zu Waffen-Mitführverbot in Berlin
Trotz Waffen-Mitführverbot haben Einsatzkräfte der Bundespolizei an zwölf Berliner Bahnhöfen hunderte gefährliche Gegenstände sichergestellt. Auch gegen das Waffengesetz wurde verstoßen.
Stand:
Innerhalb von neuneinhalb Wochen hat die Bundespolizei in Berlin 704 gefährliche Gegenstände sichergestellt. Diese wurden bei Kontrollen im Rahmen des Mitführverbots vom 26. Mai bis zum 31. Juli gefunden.
Wie die Bundespolizei mitteilte, haben die Beamtinnen und Beamten in diesem Zeitraum 9542 Personen kontrolliert, 618 Personen führten die gefährlichen Gegenstände, beispielsweise Messer aller Art, Tierabwehrspray und Schlaggegenstände, mit sich. In 343 Fällen lag laut Bundespolizei ein Verstoß gegen die Verbotsverfügung vor, bei 231 Fällen konnte zudem ein Verstoß gegen das Waffengesetz festgestellt werden.
Bei den Gegenständen handelt es sich konkret um 369 Messer verschiedenster Art, 173 Reizstoffe, 61 Werkzeuge sowie 44 Hiebwaffen. Außerdem wurden 28 weitere gefährliche Gegenstände, 17 sonstige Waffen sowie zwölfmal Pyrotechnik sichergestellt beziehungsweise beschlagnahmt.
Des Weiteren konnten die Einsatzkräfte bei den Kontrollen 341 Straftaten aufdecken. Dabei soll es sich in den meisten Fällen um Gewalt- (202) und Betäubungsmitteldelikte (185) gehandelt haben. Zusätzlich wurden 154 Aufenthaltsdelikte festgestellt.

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Die Kontrollen sollen außerdem 318 Ordnungswidrigkeiten ergeben und zu 1061 Fahndungstreffern geführt haben. In 104 Fällen sollen offene Haftbefehle vollstreckt worden sein. Der Einsatz sei erfolgreich verlaufen und habe zu einem Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr beigetragen, heißt es von der Bundespolizei.
Die Beamtinnen und Beamten waren in den neuneinhalb Wochen jeweils täglich von 14 bis 4 Uhr an zwölf Berliner Bahnhöfen im Einsatz. Diese waren der Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz. U-Bahnhöfe waren davon ausgenommen.
Wie die Polizei mitteilt, soll die Gewalt an Bahnhöfen und im Bahnbereich zugenommen haben. Durch den Einsatz von Waffen und gefährlichen Gegenständen gebe es eine höhere Gewaltintensität und damit einhergehend schwerere Verletzungen der Opfer. Dabei sollen besonders Messer, Tierabwehrsprays oder Schlag- und Stichgegenstände genutzt worden sein, die bis Mitte Juli nur teilweise nach dem Waffengesetz verboten waren.
Durch die Einführung der Berliner Waffen- und Messerverbotszone im öffentlichen Nahverkehr am 17. Juli 2025 sind nun neben dem Messerverbot im Fernverkehr Messer aller Art auch dauerhaft auf allen Berliner Bahnhöfen und in Zügen des öffentlichen Personennahverkehrs verboten.
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