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Die Rechtsanwältin Seyran Ates.

© Daniel Karmann/dpa

Urteil Landesarbeitsgericht Berlin: Anwältin wirbt für Deeskalation im Streit um Kopftuchurteil

Der Justizsenator hatte sich hinter das Urteil gestellt, das das Landesarbeitsgericht gesprochen hat – und wurde dafür von der Anwältin kritisiert. Nun rudert sie zurück.

Im Streit um ein am Dienstag gefälltes Urteils des Landesarbeitsgerichtes hat sich die von der Senatsverwaltung für Bildung engagierte Rechtsanwältin Seyran Ates um Deeskalation bemüht. Im Gespräch mit dem Tagesspiegel sagte sie, mit dem auf ihrer privaten Facebook-Seite veröffentlichten Post einen Fehler begangen zu haben. „Als Anwältin war das nicht richtig, so etwas zu posten“, sagte Ates und fügte hinzu: „Es war falsch das zu posten, auch weil ich die Senatsverwaltung für Bildung damit in Bredouille gebracht habe.“

Die Juristin hatte in ihrem Beitrag Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), der im koalitionsinternen Streit um das Neutralitätsgesetz und das Kopftuchverbot eine andere Haltung vertritt als die Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), nahegelegt, seine Rolle als Senator zu überdenken und ihm plumpes und populistisches Verhalten unterstellt. Am Mittwochabend löschte sie einen Beitrag, den sie als Reaktion auf einen Kommentar Behrends veröffentlicht hatte.

„Niemand hat mich aufgefordert, das zu tun“

Mutmaßungen, wonach der Beitrag auf Druck Behrendts oder der Senatsbildungsverwaltung gelöscht worden sei, erteilte Ates eine Absage. „Niemand hat mich aufgefordert, das zu tun“, so Ates. Es habe „keinerlei Druck“ gegeben, den Post zu löschen. Stattdessen habe sie bereits beim Verfassen des Beitrags ein ungutes Gefühl gehabt. Nachdem die dadurch gestiftete Unruhe über mehrere Kanäle an sie herangetragen worden sei, habe sie sich zur Löschung entschieden, sagte Ates.

Tatsächlich hat der Streit zwischen Ates und Behrendt am Donnerstag auch das Plenum im Berliner Abgeordnetenhaus beschäftigt. In der Fragestunde sagte Bildungssenatorin Scheeres, dass sie die am Mittwochabend vorgenommene Löschung des Eintrags auf der Facebook-Seite von Ates nicht veranlasst habe. Ates habe „nicht in meinem Auftrag reagiert“, sagte die Schulsenatorin und fügte hinzu: „Ich hätte andere Formulierungen gewählt.“

Inhaltliche Auseinandersetzung und sachliche Debatte

Gleichzeitig kritisierte Scheeres die Facebook-Äußerungen Behrendts, der gefordert hatte, „das Neutralitätsgesetz nicht auf dem Rücken der betroffenen Frauen auszutragen“. Er reagierte damit auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts, dass einer nicht zum Schuldienst zugelassenen Lehramtsanwärterin Schadensersatz zubilligte. „Diese Entscheidung war zu erwarten“, so Behrendt. Auch von dieser Kommentierung via Facebook distanzierte sich Scheeres.

Behrendt wiederum hatte den Beitrag von Ates bereits am Mittwoch scharf kritisiert. „Ich bin irritiert, dass eine vom Land Berlin beauftragte Rechtsanwältin sich derartig äußert“, sagte er und fügte hinzu, die Form der Einlassung in die laufende Debatte „verlässt den Bereich des Juristischen deutlich“. In genau diesen Bereich möchte Seyran Ates nun zurückkehren. Ihr sei sehr an einer inhaltlichen Auseinandersetzung und einer sachlichen Debatte gelegen. Im aktuellen Fall des vom Landesarbeitsgericht gesprochenen Urteils werde sie der Senatsbildungsverwaltung empfehlen, in Revision und damit vor das Bundesarbeitsgericht zu gehen.

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