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Immer mehr Wohnungen wie hier in der Wilhelmstraße in Berlin-Mitte werden in Ferienwohnungen umgewandelt.

© Kitty Kleist-Heinrich

Kampf gegen Mietsteigerungen: Verbot von Ferienwohnungen: Koalition ist jetzt doch einig

SPD und CDU sind auf Kompromisskurs im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen. Damit könnte sich mittelfristig etwas bewegen auf dem Berliner Mietmarkt.

Wie berichtet, war ein Gesetzesentwurf von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) an die Koalitionsfraktionen weitergeleitet worden, die dazu nun ergänzende Vorschläge entwickelt haben. Mit dem Ziel, der Zweckentfremdung nicht nur in Zukunft vorzubeugen, sondern auch ein Instrument gegen bestehende missbräuchlich genutzte Wohnungen zu entwickeln. Diese hätten eigentlich „Bestandsschutz“.

„Wir wollen eine Meldepflicht für Ferienwohnungen einführen“, sagt Matthias Brauner, wohnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Mit der Meldung beginne ein vierjähriger Bestandsschutz für die Ferienwohnung. Danach müsse das Objekt wieder als Mietwohnung angeboten werden. Zudem sollen Ausnahmeregelungen für die zweckfremde Nutzung von Wohnungen gelten: Tagesmütter, Kitas, Ärzte oder Existenzgründer, die ihre Wohnung für berufliche Zwecke nutzen, sollen dies auch weiter tun können. „Wir wollen nicht, dass soziale Infrastruktur in den Quartieren zerstört wird“, so Brauner.

Die im Gesetzesentwurf bisher vorgesehene Frist eines halben Jahres Leerstand bei Sanierungsmaßnahmen soll auf ein Jahr ausgedehnt werden. Wenn Strom- oder Wasserleitungen eines ganzen Blocks erneuert werden müssen, seien sechs Monate zu knapp. Um Missbrauch vorzubeugen, muss der Hauseigentümer auf Anforderung des Bezirks allerdings durch Vorlage von Bauanträgen oder Aufträge an Handwerker beweisen, dass eine Sanierung bevorsteht. So manche Wohnung stehe zurzeit leer, weil der Hauseigentümer dadurch auf einen höheren Preis beim Verkauf spekuliere.

„Wir haben uns mit der CDU geeinigt“, bestätigte auch Iris Spranger, mietenpolitische Sprecherin der SPD. Die Einigung werde nun den Fraktionen vorgelegt sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur rechtlichen Prüfung. Anschließend soll der veränderte Gesetzesentwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Dort wird er gemeinsam mit dem konkurrierenden Entwurf der Grünen verhandelt, dem aber keine Chancen im Parlament eingeräumt werden. Die Grünen streben ein Verbot von gewerblichen und freiberuflichen Nutzungen von Wohnungen an, von Abriss und Leerstand von mehr als sechs Monaten, von „Unbrauchbarmachen durch bauliche Veränderung“, etwa der Zusammenlegung von Wohnungen sowie von Ferienwohnungen.

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