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Berlin kommt mit dem Wohnungsneubau nur langsam voran.

© Janne Kieselbach/dpa

Wohnungsbau in Berlin: Der Senat hat es beim Bauen plötzlich eilig

Eine Zielvereinbarung mit den Bezirken soll die Planungszeit von Wohnungsneubauten in Berlin verkürzen. Die CDU fordert Fristen auch für den Senat.

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Senat und Bezirke wollen schneller bauen. Knapp 77.000 Wohnungen fehlen, bis 2039 werden in der wachsenden Stadt geschätzt weitere 200.000 benötigt. Der Senat will mit den Bezirken Zielvereinbarungen beschließen, wie hoch der Neubau in einer Legislaturperiode sein kann. 18 bis 20 Monate nach Beschluss soll Planungs- und Baurecht für Projekte geschaffen werden. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) wird am heutigen Donnerstag mit Bezirksbürgermeistern ein entsprechende Erklärung für ein „Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung 2018 bis 2021“ unterzeichnen.

Die Bezirke müssen auch künftig einen Ansprechpartner für die Wohnungsbaukoordination benennen, die als Verbindungsperson zwischen Wohnungsbauleitstelle und Steuerungsrunden innerhalb der Bezirke fungiert. Und die Bezirke müssen jeweils zum 31. März und zum 30. September unter anderem die Zahl der genehmigten Wohnungen an die Wohnungsleitstelle übermitteln.

Gleichzeitig wollen sich Senatsverwaltung und Bezirke dafür einsetzen, Bürger vorzeitig in die Planung mit einzubeziehen, um die Akzeptanz für Wohnungsneubau zu fördern. In Ausnahmefällen soll ein Verfahren dann auch länger dauern können, als die Fristen es vorgeben. Mindestens zweimal wöchentlich sollte es außerdem eine Bauberatung von insgesamt acht Stunden in den Bezirken geben. Pro Woche sollen alle Bezirke eine Mieterberatung im Umfang von 38 Stunden anbieten. Dafür werden pro Bezirk und pro Kalenderjahr 100.000 Euro zur Verfügung gestellt, die bereits im Haushalt 2018/2019 enthalten sind.

Senat müsse sich selbst Fristen setzen

CDU-Fraktionschef Florian Graf erwartet, dass auch der Senat seiner Verantwortung gerecht wird. „Eine Verpflichtung ohne Selbstverpflichtung abzuschließen hört sich eher nach der Suche des Schuldigen bei Misserfolg als nach einem konstruktiven Bestandteil für mehr und schnelleren Wohnungsneubau an“, sagte Graf dem Tagesspiegel. Der Senat müsse sich selbst Fristen setzen für Neubauprojekte. Änderungen in Flächennutzungsplänen müssten nach maximal 18 Monaten abgeschlossen sein, neue Wohnbaugebiete müssten verkehrlich erschlossen sein.

Im Dezember hatten die Bezirke die ersten Entwürfe erhalten und bis 19. Januar die Möglichkeit bekommen, eine Rückmeldung zu geben. Auch die Verpflichtungen der Senatsverwaltung waren darin Thema. Man hatte sich ein klares Bekenntnis der Senatsverwaltung zu den eigenen Verpflichtungen gewünscht, Nun sollen die Bezirke nach 18 bis 20 Monaten die baurechtlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Die BVV entscheidet dann regelmäßig 24 Monate nach Aufstellungsbeschluss, dem ersten Antragsschritt zum Wohnungsneubau, über die Bebauungspläne. Kommt es zu Konflikten, auch zwischen Akteuren auf Landesebene, soll der Steuerungsausschuss Wohnungsbau, bestehend aus den unterschiedlichen Senatsverwaltungen, eingreifen, der eigens zur Beschleunigung des Wohnbaus geschaffen wurde.

Weitere Rückmeldungen aus den Bezirken betrafen das Thema Selbstverwaltungsrecht der Bezirke. In dem neuen Entwurf sollen nun die Zuständigkeiten der Bezirke unberührt bleiben. Ein Dauerbrenner ist das Thema Personal. Einige hatten zusätzliche Stellen gefordert, aber nicht bekommen. Neben den bezirksübergreifenden Vereinbarungen enthält das Bündnis Einzelvereinbarungen mit den jeweiligen Bezirken, in denen Flächen für Wohnungsbaupotential festgehalten sind.

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