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Ein homosexuelles Paar.

© picture alliance / dpa

Vorstoß der Opposition: Sexuelle Identität soll im Grundgesetz geschützt werden

Grüne, Linke und FDP tun sich zusammen, damit die sexuelle Identität ins Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes aufgenommen wird.

Die „sexuelle Identität“ soll nach dem Willen von Grünen, Linken und FDP als weiteres Merkmal in das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes aufgenommen werden. Dazu legten die Fraktionen am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 Grundgesetz vor. Damit solle 70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes auch die letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe ausdrücklich geschützt werden, so wie dies 1994 für Menschen mit Behinderung der Fall gewesen sei, erläuterte Ulle Schauws von den Grünen.

Unter dem Merkmal der „sexuellen Identität“ versteht der Gesetzentwurf „ein andauerndes Muster emotionaler, romantischer oder sexueller Anziehung zu Menschen eines bestimmten oder verschiedener Geschlechter“. Die geschlechtliche Identität sei in der Aufzählung des Artikels 3 bereits durch das Merkmal Geschlecht aufgenommen, hieß es. Inzwischen sei die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen zwar stark verbessert. „Dennoch stößt die Lebensführung etwa von Homosexuellen noch immer auf Vorbehalte, was sich in rechtlicher und sozialer Diskriminierung niederschlägt."

Homo- und Transphobe Übergriffe nehmen zu

Jens Brandenburg (FDP) erhofft sich einen “großen Fortschritt für den verfassungsrechtlichen Schutz„ der Betroffenen. In Deutschland nähmen homo- und transphobe Übergriffe wieder zu. Zudem gerieten die Rechte von Minderheiten in einigen EU-Ländern wieder stärker unter Druck.

Doris Achelwilm (Linke) äußerte die Erwartung, dass eine Aufnahme in das Grundgesetz der Gruppe “einen anderen Schutz und eine andere Aufmerksamkeit„ verschaffen werde. Henny Engels vom Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) forderte, das Thema stärker im Unterricht und in der Erwachsenenbildung zu behandeln. Dabei gehe es nicht nur um Anerkennung, sondern um Wertschätzung.

Hoffnung, dass SPD- und Unionsabgeordnete zustimmen

Mit Blick auf die notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag für eine Verfassungsänderung äußerten sich die Parlamentarier der Opposition zuversichtlich, besonders in der SPD, aber auch bei Unions-Abgeordneten Zustimmung zu finden. Der Gesetzentwurf solle zwar rasch eingebracht werden, allerdings wolle man sich dann Zeit für Gespräche lassen, um für das Anliegen zu werben.

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