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Zur Umsetzung des Beschlusses sind für Krankenhäuser verschiedene Übergangsfristen geplant, um beispielsweise das benötigte Personal weiterzubilden.

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Bundesausschuss legt Konzept vor: Versorgung von Patienten in Notaufnahmen soll anders gesteuert werden

Einheitliche Vorgaben sollen in den Ambulanzen die Dringlichkeit einer Behandlung einschätzen helfen. Die Pläne von Krankenkassen, Kliniken und niedergelassenen Ärzten sind umstritten.

Viele Notaufnahmen sind überfüllt, schon lange wird über Gegenmaßnahmen diskutiert. Nun haben Experten ein Konzept zur besseren Steuerung der Patienten vorgeschlagen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Krankenkassen, Kliniken und niedergelassenen Ärzten veröffentlichte am Donnerstag einheitliche Vorgaben, um die Dringlichkeit des Behandlungsbedarfs einzuschätzen.

Das neue Verfahren sei ein weiterer wichtiger „Baustein für eine umfassende Reform der Notfallversorgung“, erklärte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Die Ersteinschätzung im Krankenhaus nach den neuen Vorgaben solle sicherstellen, dass Hilfesuchende entweder bei medizinisch dringendem Bedarf direkt in der Klinik und ansonsten durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versorgt werden.

Kritik von Deutscher Krankenhausgesellschaft

Bereits jetzt wird in Notaufnahmen die Dringlichkeit einer ärztlichen Behandlung mit Hilfe von sogenannten Triagesystemen festgestellt. Damit sollen Patienten mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder Verletzung schnellstmöglich identifiziert und behandelt werden.

Bei Hilfesuchenden, bei denen kein sofortiger Behandlungsbedarf besteht, gibt es künftig zwei Dringlichkeitsstufen an. Bei Dringlichkeitsgruppe eins sollte die Behandlung innerhalb von 24 Stunden beginnen, entweder ambulant im Krankenhaus oder in einer im oder am Krankenhaus gelegenen Notdienstpraxis. Bei einem Patienten in Dringlichkeitsgruppe zwei ist keine Behandlung innerhalb von 24 Stunden erforderlich.

Die Versicherten erhalten einen Vermittlungscode, mit dem sie über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung einen Termin buchen können.

Zur Umsetzung des Beschlusses sind für Krankenhäuser verschiedene Übergangsfristen geplant, um beispielsweise das benötigte Personal weiterzubilden. Die Kliniken beklagen seit längerem eine Überlastung der Notaufnahmen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte jedoch die Entscheidung, der sie demnach nicht zustimmte. Damit schränke der G-BA die ambulante Notfallversorgung am Krankenhaus zum Nachteil der Patienten ein, kritisierte Verbandschef Gerald Gaß.

Der Beschluss habe zur Folge, „dass ein wesentlicher Teil von hilfesuchenden Patientinnen und Patienten an Tresen der Notaufnahmen in den Krankenhäusern abgewiesen werden muss, ohne dass der konkrete Hilfebedarf der Patienten durch eine ärztliche Untersuchung eingeschätzt wird“.

Der gesetzlichen Krankenversicherung gehen die nun getroffenen Regelungen hingegen noch nicht weit genug. „Was leider noch fehlt, ist die Möglichkeit, Menschen direkt einen verbindlichen Termin in einer ambulanten ärztlichen Praxis zu geben – das wäre für Hilfesuchende ein großer Mehrwert“, erklärte GKV-Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis. (AFP)

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