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Rauch über dem Stahlwerk Azovstal. Auch der Deutsche Alexander F. soll an den Kämpfen um die Stadt Mariupol beteiligt gewesen sein.

© dpa/AP/Uncredited

Für Moskau auf dem Schlachtfeld: Ermittlungen gegen deutschen Kämpfer eingeleitet

Der Deutsche Alexander F. soll für Russland im Krieg in der Ukraine gekämpft haben. Nun ermittelt offenbar die Generalbundesstaatsanwaltschaft in dem Fall.

Kämpfer aus der ganzen Welt, entscheiden sich für die eine oder andere Seite in der Ukraine zu kämpfen. Berichte dazu sind zahlreich. So auch aus Deutschland, wie der Fall Alexander F. zeigt, über den die ARD berichtet.

Der in der Ukraine geborene F. soll sich bereits 2015 pro-russischen Kampfverbänden angeschlossen haben. Er reiste damals von Frankfurt in die Ostukraine, um dort zu kämpfen. Bereits ein Jahr zuvor hatte Russland die Halbinsel Krim völkerrechtswidrig annektiert.

Im vergangenen Jahr soll F. im Zuge des russischen Angriffskriegs wieder aufseiten Moskaus im Einsatz gewesen sein. So soll er sich unter anderem an den Kämpfen um die Hafenstadt Mariupol im Süden der Ukraine beteiligt haben. Wie die ARD berichtet, existieren Bilder von ihm, auf denen er in Kampfmontur zu sehen ist. Im Oktober 2022 schließlich geriet er in ukrainische Kriegsgefangenschaft. Auch davon soll es Aufnahmen geben.

Deutscher Kämpfer in Russland: Bundesstaatsanwaltschaft ermittelt offenbar

Mehrere Wochen wurde Alexander F. festgehalten. Mittlerweile ist der 41-jährige Deutsche jedoch im Zuge eines Gefangenenaustauschs zwischen der Ukraine und Russland freigekommen und soll nach Moskau gebracht worden sein.

Nach Recherchen von WDR und NDR beschäftigen sich mittlerweile die deutschen Strafverfolgungsbehörden mit dem Fall Alexander F.. Demnach habe die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main im vergangenen Jahr ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Februar wurde der Fall offenbar an die Generalbundesstaatsanwaltschaft in Karlsruhe übergeben.

NDR und WDR berichten weiter, sie seien mit F. über Chat in Kontakt. Er wolle die Ermittlungen gegen ihn nicht kommentiere, heißt es. In einem früheren Chat mit einer anderen Person hatte F. dem Bericht zufolge ausrichten lassen, in den Donbass zurückkehren zu wollen.

Der Generalbundesanwalt ermittelt laut NDR und WDR gegen F. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Strafgesetzbuch). Insbesondere für die Verurteilung islamistischer Terroristen in Deutschland wurde der Paragraph bisher angewandt. Allerdings: Die separatistischen Gruppen im Donbass werden in Deutschland nicht als terroristische Vereinigung eingestuft.  

Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen könnten seitens der deutschen Justiz zwar verfolgt werden, müssten jedoch individuell nachgewiesen werden, schreiben NDR und WDR mit Blick auf die Rechtslage in dem Fall. (Tsp)

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