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Unter der Leitung von Patricia Schlesinger geriet der RBB in seine schwerste Krise.

© imago/Michael Handelmann

Update

Juristische Untersuchung der RBB-Affäre: Kanzlei Lutz Abel übergibt Gutachten

Am 30. Juni sollte die Kanzlei Lutz Abel ihren Bericht zur Affäre um Patricia Schlesinger und Wolf-Dieter Wolf präsentieren. Das ist nun geschehen. Die Aufarbeitung der Krise kann damit ihren Lauf nehmen.

Bis zum 30. Juni hatte die Kanzlei Lutz Abel Zeit, die Ergebnisse der juristischen Untersuchung der RBB-Affäre um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger und Ex-Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf vorzulegen. Diese Frist hatte der Verwaltungsrat den Juristen gesetzt, nachdem sich die im Juli 2022 in Auftrag gegebene externe Untersuchung immer mehr in die Länge gezogen hat.

Neben der Compliance-Untersuchung soll die Kanzlei zudem Schlussfolgerungen aus den Vorgängen ziehen, die den Rundfunk Berlin-Brandenburg in seine schwerste Krise gestürzt hat. Als eine Konsequenz hatte Interims-Intendantin Katrin Vernau dem Sender ein rigoroses Sparprogramm verordnet, zu dem auch schmerzhafte Einschnitte ins Programm gehören.

Die Kanzlei hat ihr Gutachten nun wie gefordert am Freitag an Benjamin Ehlers, den Vorsitzenden des Verwaltungsrates, übergeben, wie vom Gremienbüro bestätigt wurde. Es soll nun den anderen Mitgliedern des Gremiums übermittelt werden. Die juristische Aufarbeitung der Krise kann damit ihren Lauf nehmen. Zum Inhalt des Gutachtens wurden keine Angaben gemacht.

Das Gutachten wird auch Thema der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates am 11. Juli sein. Eine Präsentation der Ergebnisse gab es anders als zunächst erwartet am Freitag jedoch nicht. Dem Rundfunkrat soll die juristische Bewertung im Anschluss zur Verfügung gestellt werden.

Da bahnt sich was an.

Benjamin Ehlers, Vorsitzender des RBB-Verwaltungsrates, war in der vergangenen Woche äußerst optimistisch, dass die Kanzlei Lutz Abel bald Ergebnisse präsentiert.

Ehlers hatte sich bereits in der vergangenen Woche optimistisch geäußert. „Da bahnt sich was an“, hatte Ehlers auf Anfrage des Tagesspiegels gesagt.

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hatte hingegen in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass bei den Ermittlungen gegen Wolf, Schlesinger, ihren Ehemann Gerhard Spörl und zwei andere Personen nicht vor Jahresende mit „neuen, mitteilungsfähigen Sachstand“ zu rechnen sei.

Auf Anfrage erklärte die Ermittlungsbehörde, dass die Dauer des Verfahrens von den „jeweilig zu führenden Ermittlungen“ abhängig sei. „Sobald diese umfassender sind – Vernehmungen vieler Zeug:innen, Auswertung von umfangreicheren Beweismitteln, Komplexität des Verfahrens o.ä. – dauern die zu führenden Ermittlungen entsprechend länger und erst nach deren Abschluss kann eine Abschlussentscheidung durch die Staatsanwaltschaft Berlin ergehen“, teilte eine Sprecherin mit. Sie betonte, „dass die Staatsanwaltschaft jede organisatorische Maßnahme zur Beschleunigung des Verfahrens ausschöpft“.

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