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Kann Patricia Schlesinger juristisch belangt werden für die Vorgänge in ihrer Amtszeit? Die Frage ist seit einem Jahr nicht geklärt.

© dpa/Britta Pedersen

Juristische Aufarbeitung der RBB-Affäre: „Da bahnt sich was an“

Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin ziehen sich hin. Nächste Woche könnte sich zeigen, ob die Kanzlei Lutz Abel schneller ist.

Das Ringen um eine juristische Klärung der RBB-Affäre erweist sich erneut als äußerst zäh. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft, die im August vergangenen Jahres die Ermittlungen gegen Ex-Intendantin Patricia Schlesinger, ihren Ehemann Gerhard Spörl, den ehemaligen RBB-Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf und zwei anderen Personen an sich gezogen hatte, dämpfte gerade die Erwartungen auf die Bekanntgabe baldiger Ergebnisse.

Mit einem „neuen, mitteilungsfähigen Sachstand“ sei frühestens Ende des Jahres, wahrscheinlich jedoch erst im kommenden Jahr zu rechnen, hatte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft dem Evangelischen Pressedienst (epd) gesagt. Die Auswertung der Materialien laufe weiter. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Untreue und Vorteilsnahme.

Bereits seit Juli 2022 untersucht die Kanzlei Lutz Abel im Auftrag des RBB-Verwaltungsrates die Vorgänge im RBB. Es geht unter anderem um mögliche Verstöße gegen Compliance-Richtlinien des RBB. Nachdem die Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse, die zunächst für den Herbst 2022 erhofft wurde, mehrfach nach hinten terminiert wurde, könnte es nun in der kommenden Woche so weit sein. „Da bahnt sich was an“, sagte RBB-Verwaltungsratschef Benjamin Ehlers auf eine Anfrage des Tagesspiegels.

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Frist bis zum 30. Juni

Ob es sich dabei die für die Aufarbeitung der RBB-Affäre so sehnlich erwartete Vorlage des Abschlussberichts von Lutz Abel handelt oder die Präsentation weiterer Zwischenergebnisse, ist hingegen nicht bekannt. Die Affäre hatte Auswirkungen weit über Berlin und Brandenburg hinaus, bis weit hinein in die ARD und den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Der Verwaltungsrat hatte der Kanzlei Mitte Mai eine Frist bis zum 30. Juni zur Vorlage des Berichts gesetzt. Bis Mai beliefen sich die gesamten Anwaltskosten des RBB für die juristische Untersuchung der Affäre um Ex-Intendantin Schlesinger und den ehemaligen Verwaltungsratschef Wolf bereits auf 2,155 Millionen Euro. 1,46 Millionen Euro entfielen dabei auf Rechnungen von Lutz Abel.

Im Sender wird allerdings bezweifelt, dass es sich um die Vorlage der finalen Untersuchungsergebnisse handeln wird. Auch ein Jahr nach Beginn der RBB-Affäre – anfangs standen dubiose Beraterverträge im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau eines Digitalen Medienhauses, die später auf Eis gelegt wurde, im Mittelpunkt – werden immer neue Vorwürfe erhoben. Zuletzt ging es um möglicherweise zu freizügige Geschenke von Schlesinger zulasten des RBB.

Wie schwierig es werden könnte, die ehemalige Intendantin juristisch haftbar zu machen, zeichnete sich bereits im Oktober ab. Ein Vorwurf bezog sich auf eine Reise von Schlesinger und ihrem Ehemann nach London, die laut RBB „objektiv nicht begründet“ war, aber komplett über den Sender abgerechnet wurde. Eine Anwältin von Lutz Abel stellt dazu fest, dass die dazu geltenden Regelungen für die Intendantin „nicht bindend sind“.

Patricia Schlesinger, der nach ihrem Rücktritt im August später fristlos gekündigt wurde, pocht zumindest auf ihre Ruhegelder. Der Sender lehnte sowohl eine Abfindung als auch die Zahlung von Ruhegeldern ab. Schlesinger hingegen klagt vor dem Landgericht Berlin auf Zahlung eines monatlichen Ruhegeldes von 18.384 Euro. Über eine Widerklage verlangt der Sender von Schlesinger Schadensersatz in Höhe von 250.000 Euro. 

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