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Generalbundesanwalt Peter Frank (r.) bei einer Pressekonferenz zu den Razzien und Verhaftungen im Dezember.

© Foto: dpa/Uli Deck

Exklusiv

Medien-Auflauf bei Reichsbürger-Razzia: Statt Vorab-Infos gab es „allgemeinen Hinweis“

Bundeskriminalamt und Generalbundesanwalt äußern sich erstmals zu ihrer Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld des Einsatzes – doch alles soll nicht bekannt werden 

Erstmals haben beteiligte Behörden zugegeben, bereits im Vorfeld der Reichsbürger-Razzia Anfang Dezember 2022 Kontakte zu Medien in der Angelegenheit gehabt zu haben. Sowohl der Generalbundesanwalt (GBA) wie das Bundeskriminalamt (BKA) erklärten, es habe bereits vor dem Tag des Zugriffs journalistische Anfragen zu den laufenden Ermittlungen in der Szene gegeben. Für Generalbundesanwalt Peter Frank sei daraus hervorgegangen, „dass das in Frage stehende Ermittlungsverfahren in Medienkreisen bekannt war“. In einigen Fällen habe die Behörde daher einen „allgemeinen Hinweis“ erteilt, „dass eine verfrühte Berichterstattung den Ermittlungszweck gefährden würde“ – und bestätigte damit indirekt die Recherchen.

Zugleich bestritten die beiden Behörden, konkrete Informationen zu Einsatz und Ermittlungen weitergereicht zu haben. So habe der GBA „zu keiner Zeit vorab auch nicht vertraulich oder im Hintergrund über noch unbekannte Aspekte des Ermittlungsverfahrens, insbesondere über die anstehenden und am 7. Dezember 2022 durchgeführten Maßnahmen informiert“. Das BKA erklärte, die Behörde teile im Vorfeld von polizeilichen Einsatzmaßnahmen „grundsätzliche keine Informationen mit nicht berechtigten Stellen und Personen“, auch nicht in den so genannten Hintergrundgesprächen mit Journalisten.

Soweit dies aufgrund bereits vorhandener Erkenntnisse der Medien für erforderlich gehalten wurde, wurde dies mit dem allgemeinen Hinweis verbunden, dass eine verfrühte Berichterstattung den Ermittlungszweck gefährden würde.

Der Generalbundesanwalt über seine Öffentlichkeitsarbeit vor der Razzia

Weil an manchen Einsatzorten der bundesweiten Razzia Journalisten und Kamerateams warteten, waren die Behörden für mutmaßliche Kooperationen mit Medien kritisiert worden. Dies wiesen GBA und BKA zwar zurück, verweigerten jedoch Angaben zu ihrer konkreten Medienarbeit und ihren Aussagen im Vorfeld. Zu „Einzelheiten“ äußere man sich nicht, hatte eine GBA-Sprecherin Mitte Dezember mitgeteilt.

Noch vor einem Gerichtsbeschluss gaben die Behörden die Informationen frei

Die nunmehr mitgeteilten Informationen haben die beiden Behörden erst jetzt und nach Eilklagen des Tagesspiegel vor den zuständigen Verwaltungsgerichten in Karlsruhe und Wiesbaden herausgegeben – noch vor einem richterlichen Beschluss.

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Verdächtige wurden am 7. Dezember 2022 festgenommen, 19 kamen danach in Untersuchungshaft

Während das BKA vollständig Transparenz über sein Handeln herstellte und sich der Rechtsstreit damit erledigt hat, zögert Generalbundesanwalt Peter Frank in einigen Punkten: Er will nicht darlegen, zu welchem Zeitpunkt erste Hinweise bei der Behörde eingegangen sind, dass die Razzia in Medienkreisen publik geworden ist und wie man darauf reagiert hat. Begründung: Es könnten sich daraus Rückschlüsse auf Recherche- und Redaktionstätigkeiten ergeben.  

Anders das BKA: Es wusste nach eigenen Angaben spätestens am 5. Dezember aufgrund einer schriftlichen Anfrage davon, dass die Ermittlungen keine Geheimsache mehr waren. Zudem habe es „vereinzelte telefonische Anfragen“ gegeben. Als Reaktion darauf sei auf die „Informationshoheit“ des Generalbundesanwalts verwiesen worden.

Ob der Generalbundesanwalt sich noch zu mehr Transparenz entschließt, ist offen. „Rückschlüsse auf Recherche- und Redaktionstätigkeiten“ im Fall von Angaben sind allerdings unwahrscheinlich, da der GBA selbst darauf besteht, er habe damals vor der Razzia gerade nicht über „noch unbekannte Aspekte des Ermittlungsverfahrens“ informiert. Auch bezogen sich die Tagesspiegel-Anfragen ausschließlich auf die amtliche Öffentlichkeitsarbeit der Behörde, nicht auf die Rechercheanliegen der Journalisten. Zudem haben mittlerweile verschiedene Medien frühe Kontakte zur Bundesanwaltschaft von sich aus öffentlich gemacht.

Trotz der Vorwarnungen verabredeten die Behörden offenbar keine Strategie, wie mit den Medien umzugehen wäre, wenn diese an den Einsatzorten auftauchen sollten. Im BKA sei dies nicht thematisiert worden, heißt es. Der Generalbundesanwalt sagte, er habe damals trotz allem keine Kenntnis davon gehabt, dass Medienvertretern die „konkreten Einsatzorte“ vorab bekannt geworden waren. Dementsprechend sei dies auch nicht im Vorfeld unter den Behörden erörtert worden.

Ob Behörden Journalisten über bevorstehende Einsatzmaßnahmen und ihnen zugrunde liegende Ermittlungen unterrichten dürfen, ist umstritten. Kritiker warnen vor einem strafbaren Geheimnisverrat. Die frühere Praxis des Bundesinnenministeriums, Polizeimaßnahmen infolge von Vereinsverboten durch Medien begleiten zu lassen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser gestoppt.

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