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Seine Sendung "Neo Magazin Royale" fällt in dieser Woche aus: Moderator Jan Böhmermann.

© Ben Knabe/ZDF/dpa

Update

ZDF-Stellungnahme im Ermittlungsverfahren: Böhmermann-Beitrag "rechtlich zulässig"

Das ZDF hat im Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann eine juristische Stellungnahme abgegeben. Der Redakteursausschuss fordert, die umstrittene Erdogan-Satire wieder in die Mediathek aufzunehmen.

Redakteure des ZDF fordern in einem internen Schreiben, die Löschung der Erdogan-Satire von "Neo Magazin Royale"-Moderator Jan Böhmermann aus der Mediathek zurückzunehmen. Das meldete Spiegel Online. Der Brief wurde dem Bericht zufolge am Donnerstagmorgen vom Redakteursausschuss über die Hauspost an alle Büros der ZDF-Zentrale in Mainz verschickt.

"Wir würden es begrüßen, wenn die 'Schmähkritik' vom Giftschrank wieder in die Mediathek gestellt wird. Als Dokument der Zeitgeschichte", heißt es dort. "Eine ZDF-Sendung bewegt Regierungschefs und ersetzt ein juristisches Proseminar. Programmauftrag erfüllt.“ Auch in anderen Sendungen wie „extra3“ würden Politiker teils hart kritisiert.

ZDF-Intendant Thomas Bellut hatte vor zwei Wochen die Löschung der umstrittenen Stelle damit begründet, die "Schmähkritik" entspreche "nicht den Vorstellungen, die wir vom Programm haben. Ich fand es einen Tick zu hart, einen Tick zu weit gegangen“. Er plädiere aber dafür, "dass ein kleiner Teil dieser längeren Satire-Sendung nicht so hoch gehoben wird. Am Ende bleibt eine Sendung, über die man so oder so urteilen kann.“

ZDF bezieht Stellung im Verfahren

Das ZDF hat unterdessen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Ermittlungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Dabei stützt sich der Sender auf eine Expertise der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, die zu dem Ergebnis kommt, dass die in Rede stehende Sequenz aus dem „Neo Magazin Royale“ einschließlich des so genannten „Schmähgedichts“ rechtlich zulässig war und daher „die Grenzen zur Strafbarkeit nicht überschritten worden sind“, wie es in einer Mitteilung des ZDF vom Donnerstagnachmittag heißt.

Die grundgesetzlich garantierte Satirefreiheit umfasse gerade bei Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den Einsatz grober Stilmittel, unabhängig davon, ob sie persönlichen oder allgemeinen geschmacklichen Vorstellungen entsprechen, wird von den Juristen argumentiert. Es liege im Wesen der Satire, durch gezielte Überzeichnungen, die auch darauf angelegt sind, Emotionen und Reaktionen beim Publikum auszulösen, auf ein Thema aufmerksam zu machen und Kritik zu üben, heißt es in der Stellungnahmen weiter. Form und Inhalt des satirischen Beitrags zielten "nicht auf eine Ehrverletzung des türkischen Staatspräsidenten", sondern bezweckten "die kritische Auseinandersetzung mit diesen Themen".

Umfrage: Mehrheit gegen strafrechtliche Verfolgung von Böhmermann

Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist einer Umfrage zufolge gegen eine strafrechtliche Verfolgung von Böhmermann. 82 Prozent der Deutschen fordern die Bundesregierung dazu auf, keine Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches zuzulassen, wie aus einer N24-Emnid-Umfrage hervorgeht. Nur zehn Prozent der Befragten sprachen sich für Ermittlungen wegen einer möglichen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten aus. Der Umfrage zufolge findet knapp die Hälfte der deutschen Bevölkerung, dass Böhmermann mit seinem Schmähgedicht noch im „vertretbaren Rahmen“ geblieben ist (49 Prozent). 28 Prozent der Befragten gaben hingegen an, Böhmermann sei mit seinem Beitrag „zu weit gegangen“.

Im zivilrechtlichen Streit mit dem türkischen Präsidenten lehnt es Böhmermann ab, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Erdogans Anwalt hatte zuvor erklärt, in diesem Fall vor das Landgericht zu ziehen. (mit dpa)

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