zum Hauptinhalt

Meinung: Anti-Nazi-Grundordnung

Jeder hat das Recht, seine Meinungen zu äußern, sagt das Bundesverfassungsgericht. Bis auf eine

Jürgen Rieger ist tot, aber am Dienstag ist er noch einmal kurz lebendig geworden. Da schickte das Bundesverfassungsgericht dem gerade verstorbenen NPD-Vize und Neonazi-Anwalt einen Beschluss in die Gruft, wonach er vergeblich gegen die verschärften Vorschriften zur Volksverhetzung geklagt hatte. Ja, die Meinungsfreiheit ist ein großes und wichtiges Grundrecht, heißt es da. Aber die Regel kennt eine noch größere Ausnahme: wenn jemand den Nazi- Terror feiert. Ein in der Geschichte des Gerichts bisher einmaliger Vorgang. Tote kriegen sonst keine Post aus Karlsruhe. Riegers posthumer Prozessverlust zeigt, dass Wichtiges geschehen ist und Grundsätzliches zu klären war.

Vordergründig ging es um die penetranten sogenannten Gedenkveranstaltungen für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel, der letzten Ruhestätte des ehemaligen Spandauer Häftlings. Dorthin wallfuhren irregeleitete Glatzen und Schwarzjackenträger, weil Heß, anders etwa als Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß, als „Friedensflieger“ eine schillernde Figur des Nazireichs blieb und sich in seiner Person nicht nur das schlechthin Böse des Systems verkörperte. Rieger als einer der wenigen Neonazis, die nicht dumm waren, wusste immer, dass ein Heß-Spektakel eine veritable Provokation abgeben würde.

Und so reagierte die Politik auch: mit einer nochmaligen Verschärfung des Volksverhetzungstatbestands. Aus guten Gründen ist daran viel kritisiert worden. Denn es handelt sich, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt klarstellt, um ein Sondergesetz, das auf das Verbot einer bestimmten Meinung zielt. Ein Fremdkörper, wenn die Bundesrepublik eine freiheitlich-demokratische Grundordnung hätte wie viele andere Länder auch. Hat sie aber nicht. Sie hat eine Anti-Nazi-Grundordnung, sie ist das staatgewordene Gegenbild zu Hitlers Faschismus. Sagen zumindest die Verfassungsrichter.

Man muss die Begründung aus Karlsruhe nicht in all ihren Facetten teilen, um das Resultat zu begrüßen. Das Urteil ist differenziert genug, damit die Ausnahme nicht zur Regel wird und „falsche“ Meinungen bestraft werden könnten. Und wer Hitler für seine Autobahnen und Goebbels für geniale Propaganda rühmen möchte, kann dies auch künftig tun. Nicht jeder Nazi-Quatsch wird verboten. Wohl aber, wenn er dem Horror allzu offensiv den Schrecken nimmt. Wenn er die Täter in den Himmel hebt, die Opfer verhöhnt und ihren Kindern und Enkelkindern eine neue Hölle bereitet.

Jürgen Rieger – und damit wollen wir ihn auf ewig verabschieden – hat mit der Wahl seines wie stets pathosgetränkten Marschmottos dieses Jahr durchaus Wahres gesagt. Nicht über Rudolf Heß, wohl aber über manchmal richtige Prioritäten: „Seine Ehre galt ihm mehr als die Freiheit.“ So verhält es sich hier: Die Ehre der von den Nazis Ermordeten, der Frauen, der Männer, und der Millionen von Kindern, sie gilt uns mehr als die Meinungsfreiheit. Ehre vor Freiheit – ein Urteil, mit dem auch ein Jürgen Rieger leben könnte. Aber nun muss er es nicht mehr.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false