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Auf dem Boden des Grundgesetzes, zu Unrecht bespitzelt: Bodo Ramelow bei der Vorstellung eines von ihm herausgegebenen Buches über das Versagen der Geheimdienste bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen.

© dpa

Bespitzelung der Linken: Die Geheimen verspielen ihr Kapital

Der Linken-Politiker Bodo Ramelow wurde zu unrecht bespitzelt, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Es ist nur einer von zahlreichen Belegen dafür, dass die Geheimdienste über die Stränge schlagen.

Auf Geheimdienste ist Verlass. Egal, was man sie fragt, es kommt dieselbe Antwort: Wir handeln nach Recht und Gesetz. Nachprüfen kann man das selten. Fast alles ist schließlich geheim. So ist ihre wichtigste Ressource das Vertrauen der Bürger. Allerdings scheinen die Geheimen und ihre regierungsamtlichen Sachwalter das nicht zu wissen. Sonst würden sie kaum so viel unternehmen, es zu ruinieren.

Der neue Beschluss des Bundesverfassungsgerichts markiert einen weiteren, keineswegs überraschenden Tiefpunkt. Die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow war rechtswidrig, weil unverhältnismäßig. Man wird dies über so manche der jüngst bekannt gewordenen Geheimdienstaktivitäten sagen können, ob Prism oder Tempora, die Bespitzelung von Journalisten in Niedersachsen oder das Belauschen von Rechtsanwälten durch den BND. In dubio pro Erfassung, lautet die Maxime der Geheimen. Ein Datensammelgrundsatz, mit dem früher oder später rechtsstaatliche Bahnen verlassen werden.

Eine Lösung für das Problem liegt weniger in verstärkter Kontrolle oder verschärften Gesetzen. Die Geheimdienste müssen Vertrauen zurückgewinnen: durch mehr Transparenz, durch Auskunftsbereitschaft gegenüber Parlamentariern und der Presse, durch eine Fehlerkultur, die erkennen lässt, dass man neben der Erfasserei gelegentlich auch mal nachdenkt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sucht derzeit nach diesem Weg, gefunden hat es ihn noch nicht. Fingerzeige genug hat es gegeben, auch jetzt durch die Richter. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beobachtungsmaxime der Geheimen umgekehrt: Im Zweifel muss man es lassen.

Klargestellt ist mit dem Gerichtsbeschluss aber auch, dass ein Mandat nicht grundsätzlich vor Bespitzelung schützt, wie die Linken es gerne durchsetzen wollten. Parlamente sind keine Rückzugsräume für staatsfeindliche Bestrebungen. Für Extremisten, die unter der Flagge der Linken segeln, kann da nichts anderes gelten als für die Alt- und Neonazis in der NPD.

Als Bestätigung ihres Kurses sollten die Sicherheitsbehörden den Beschluss dennoch nicht sehen. Das Signal war deutlich, auch für das Bundesverwaltungsgericht, das die Ramelow-Überwachung noch gebilligt hatte. Damals bescheinigten die Richter Ramelow, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen, nahmen ihn aber in politische Sippenhaft. Mittlerweile findet der Staat die Linken nicht mehr so gefährlich. Gefährlich ist nur, wie lange er braucht, um zu solchen Erkenntnissen zu kommen.

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