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Licht und Schatten: Das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll vor der Sommerpause den Bundestag passieren.

© dpa

Energiegipfel beim EEG: Die Stromrechnung kommt noch

Die Energiewende ist weder gerettet noch gebremst. Nach dem Energiegipfel im Kanzleramt ist vor den Beratungen im Bundestag. Das Getöse könnte noch viel größer werden, meint unsere Autorin. Ein Kommentar.

Sigmar Gabriel (SPD) hat gute Chancen, die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bis zur Sommerpause durch den Bundestag zu bringen. Am Dienstag hat der Energieminister und Vizekanzler gemeinsam mit seiner Chefin Angela Merkel (CDU) den Konsens mit den Bundesländern gefunden, den er dafür braucht. Wobei Gabriel nicht allzu viel geben musste, um die Länder von der Sinnhaftigkeit seiner Reform zu überzeugen. Die konkreten Zugeständnisse beim Ausbaudeckel für Windenergie an Land, ein paar kosmetische Investitionsverbesserungen für die Windenergie auf See und bei der Biomasse hatten Gabriel und sein Staatssekretär Rainer Baake (Grüne) schon bei ihrem ersten EEG-Referentenentwurf gedanklich eingepreist - und zwischen den Zeilen schon nahegelegt.

Der Kompromiss lässt alle Seiten ihr Gesicht wahren, also das, was einen guten Kompromiss eigentlich immer ausmacht. Gabriel und Merkel können damit argumentieren, dass die Energiewende dadurch nicht teurer wird. Damit können sie auch die Tatsache vernebeln, dass sie im Konsens mit den Ländern die deutsche Industrie überproportional von den Kosten der Energiewende entlasten, und damit die Stromrechnung der Haushalts- und Gewerbekunden noch etwas weiter erhöhen, nach Berechnungen von Felix Matthes vom Öko-Institut um etwa 0,4 Cent pro Kilowattstunde Strom.

Für die Bundesregierung ging es bei der Kostenfrage vor allem darum, dem im Wahlkampf auch von der FDP gepflegten Eindruck entgegenzutreten, dass Oma Kaschupke aus dem Ruhrgebiet über das EEG dem reichen Zahnarzt am Rand von Düsseldorf seine Solaranlage auf dem Dach finanziert. Deshalb mussten die Produzenten und Entwickler erneuerbarer Energien etwas abgeben. Die Regierung hat sich für jährliche Ausbaugrenzen entschieden, die auch gehalten werden. Trotzdem können sich die Nordländer darüber freuen, dass das sogenannte Repowering, also der Ersatz von älteren Windrädern durch leistungsstärkere neue nicht komplett auf diesen Ausbaudeckel angerechnet wird, sondern nur die Leistung, die oben drauf kommt, bilanziert wird. Die Südländer können sich darüber freuen, dass sie mit ihrem "kostenneutralen", wie Gabriel betont, Referenzertragsmodell Binnenstandorte für Windräder im Vergleich zu guten Küstenstandorten etwas besser bewerten. Und die Bundesländer mit vielen Biogasanlagen können zu Hause berichten, dass die bestehenden Anlagen weiterhin mit üppigen Boni rechnen können, wenn sie ihre Anlagen nicht mehr stur die ganze Zeit durchlaufen lassen, sondern ihre Produktion dem Strombedarf anpassen.

Mit dieser EEG-Reform wird die Energiewende weder gerettet noch gebremst. Es ist das, was möglich ist, um sie fortsetzen zu können. Die eigentlichen Fragen kommen nach dieser Novelle: Wie soll der Strommarkt in Zukunft aussehen, damit Investitionen in das Stromversorgungssystem überhaupt noch wirtschaftlich möglich sind? Wie lässt sich der Netzausbau den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst fortsetzen? Wie geht es mit der Kohle weiter? All das steht nach dem Kabinettsbeschluss in der kommenden Woche auf der Tagesordnung, hat Gabriel schon angekündigt. Und die Debatten darüber dürften die Aufregung der vergangenen Monate noch um einiges übertreffen. Wobei auch die EEG-Reform noch nicht geschafft ist. Denn von kommender Woche an gilt das Struck'sche Gesetz: Kein Gesetzentwurf verlässt das Parlament so, wie er eingebracht worden ist. Die Lobbyisten stehen bei den Abgeordneten bereits Schlange.

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