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Für die Sanierung von Schwimmhallen gibt es auch Geld vom Bund.

© Tagesspiegel/Kitty Kleist-Heinrich

Bundesprogramm für Kommunen vor dem Aus?: Kürzungen bedrohen Investitionen in Schwimmbäder und Sporthallen

Die Streichungen im Bundeshaushalt betreffen auch Projekte in Städten und Gemeinden. Es geht um eine Milliarde Euro für Sanierungsprojekte. Der Haushaltsausschuss steht vor einer schwierigen Entscheidung.

In den Ampel-Fraktionen herrscht Aufregung. Ein umfangreiches Investitionsprogramm zugunsten von Städten und Gemeinden ist bedroht. Insgesamt geht es um die Summe von mehr als einer Milliarde Euro, die bis vor Kurzem noch als verlässliche Fördersumme des Bundes in den kommenden Jahren im Angebot war. Nun nicht mehr.

Nach Informationen des Tagesspiegels ist das Programm zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ stark von den Etatkürzungen betroffen und könnte vor dem Aus stehen. Vor allem Schwimmbäder und Sportanlagen sollen damit renoviert werden. Das Geld des Bundes ist dafür gedacht, den Sanierungsstau in den Kommunen auflösen zu helfen.

Der Ansatz im Etat 2024, um den es in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses an diesem Donnerstag geht, wird von 112 Millionen auf gut 48 Millionen Euro verringert. Dieses Geld darf nur noch ausgegeben werden, um „bereits eingegangene Verpflichtungen“ zu finanzieren und das Programm zu beenden, wie auf Seite 656 der sogenannten Bereinigungsvorlage aus dem Bundesfinanzministerium heißt.

Verfallen viele Mittel?

Doch in diesem Vorgang steckt viel mehr Sprengstoff, als die moderate Kürzung andeutet. Denn damit bekommen nur noch die Kommunen Geld, deren Anträge vom zuständigen Bundesbauministerium bereits beschieden sind.

Wie es aus dem Bundestag heißt, drohen wegen nicht beschiedener Anträge nun aber 297 Millionen Euro zu verfallen, die bereits mit dem Etat für 2022 bereitgestellt wurden. Ausgezahlt wurden bisher nur etwa 180 Millionen Euro, denn insgesamt hatte das Programm für 2022 ein Volumen von 476 Millionen Euro. Aber es kommt noch dicker: Hinter den jeweils 400 Millionen Euro, die für 2023 und 2024 vorgesehen waren, steht auch ein Fragezeichen.

Nun sind die Ampel-Parlamentarier gefragt. Denn es handelt sich bei diesem Titel im Klima- und Transformationsfonds um ein ganz besonderes Programm: Es ist der Haushaltsausschuss, der den Hut aufhat und die Projekte auswählen darf, die dann eine Förderung bekommen. Das Geld wird praktisch innerparlamentarisch verteilt, das Ministerium ist nicht die entscheidende Instanz.

Abgeordnete können was für ihre Wahlkreise tun

Für viele Abgeordnete ist das ein attraktiver Weg, Geld für Investitionen in ihrem Wahlkreis herauszuschlagen und dann vor Ort ihren Einsatz zu unterstreichen. Nun bricht für Dutzende, wenn nicht Hunderte Investitionsmaßnahmen in Kommunen die Förderperspektive weg. Es sei denn, es gelingt bis Donnerstagabend, durch Umschichten in dem Etatentwurf noch Geld anderswo locker zu machen.

Dass das Finanzministerium am Mittwoch vermeldete, im Etat 2023 seien nun noch 3,5 Milliarden Euro übrig, die man übertragen kann, hilft vielleicht. Aber angesichts der nach dem Karlsruher Schuldenbremsen-Urteil angespannten Haushaltslage konkurriert das Kommunalprogramm mit einigen anderen Vorhaben um die eher geringe Verteilungsmasse.

In der Koalition wäre man wohl schon froh, zumindest die noch nicht beschiedenen Anträge aus dem Jahr 2022 finanzieren zu können. Die Frage ist, ob der Haushaltsausschuss auch eine Weiterfinanzierung für 2023 und 2024 retten kann.

Jedes Projekt in dem Bundesprogramm musste mindestens ein Volumen von einer Million Euro haben. Das Geld soll vor allem in die Sanierung von Bädern und Sporthallen fließen, wobei energetische Sanierung Vorrang hat. Aber auch Kultureinrichtungen oder Jugendhäuser waren förderfähig. Um an das Geld zu kommen, mussten Kommunen zunächst Projektskizzen einreichen. Gehörte das Vorhaben zu denen, die vom Haushaltsausschuss ausgewählt wurden, konnten dann Zuwendungsanträge gestellt werden.

Das Programm gibt es seit 2015. Nach dem Antritt der Ampel-Koalition wurde es über den Klima- und Transformationsfonds finanziert, der nun aber nach dem Karlsruher Schuldenbremsen-Urteil deutlich abgespeckt werden muss. Die Bundesmittel sind sozusagen eine freiwillige Leistung – zuständig für die Unterstützung der Kommunen bei Investitionen sind zuerst die Länder.

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