zum Hauptinhalt
CDU-Chef Friedrich Merz hat eine Verfassungsklage angekündigt.

© Imago/Political-Moments

Cum-ex-Affäre um Scholz: Streit um beantragten U-Ausschuss im Bundestag eskaliert

Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags hat empfohlen, den Unionsantrag abzulehnen. CDU und CSU Union kündigen eine Verfassungsklage an, die Ampel rechtfertigt sich.

| Update:

Der Streit um die Aufklärung des Steuerskandals bei der Hamburger Warburg-Bank durch einen Untersuchungsausschuss des Bundestags eskaliert. Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags empfahl am Dienstag in Berlin, den Unionsantrag zur Einsetzung des Ausschusses abzulehnen. Damit dürfte es dafür am Donnerstag bei der Parlamentsabstimmung keine Mehrheit geben.

„Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein zentrales Minderheitenrecht“, sagte dazu der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Patrick Schnieder (CDU). „Die Ampel-Koalition ist nicht bereit, dieses Minderheitenrecht zu respektieren.“ Dies sei ein bemerkenswerter, geradezu historischer Vorgang. „Das erste Mal seit 1949 wird ein von einer einsetzungsberechtigten Minderheit beantragter Untersuchungsausschuss nicht eingesetzt.“

Die Union will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Nach der Ablehnung im Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags würden CDU und CSU nun umgehend den Gang nach Karlsruhe vorbereiten, sagte Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) am Dienstag. Die Klage werde „sofort“ eingereicht, wenn wie erwartet das Bundestagsplenum in dieser Woche gleichfalls gegen den Untersuchungsausschuss stimme.

Die Unionsfraktion sehe keine andere Möglichkeit, weil die Regierungskoalition ihre Minderheitenrechte im Parlament einschränke, sagte Merz. Er sprach von einer „wirklich gravierenden Entscheidung“.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt warf der Ampel-Koalition eine „bewusste Missachtung“ der Rechte der Opposition im Bundestag vor. Auch er sagte, hier könne es nur den Gang nach Karlsruhe geben.

Ampel-Parteien halten Antrag für verfassungswidrig

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich verteidigte die Ablehnung des Unions-Antrags. Ein „größerer Teil“ der von der CDU/CSU vorgelegten Fragen für den Ausschuss seien von Gutachtern als verfassungswidrig erachtet worden, sagte Mützenich am Dienstag in Berlin. „Die Union war offensichtlich nicht bereit gewesen, alle diese verfassungsrechtlichen Bedenken auszuräumen.“

Niemand könne vom Bundestag verlangen, verfassungswidrigen Anträgen zuzustimmen. „Wir arbeiten nicht mit Tricks, wir arbeiten mit der Verfassung“, betonte Mützenich.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, erklärte: „Der Antrag der Union auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses überschreitet die Untersuchungskompetenzen des Deutschen Bundestages bei Weitem.“ Der Einsetzungsantrag der Union sei verfassungswidrig und müsse abgelehnt werden. „Denn wir dürfen den Boden des Rechtsstaats nicht verlassen.“

Der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Andreas Audretsch sagte, Minderheitenrechte im Bundestag seien von höchster Relevanz. „Die Anhörung der Sachverständigen hat aber auch gezeigt, dass der Antrag der Union erkennbar nicht verfassungsgemäß ist.“ Die Union habe alle Möglichkeiten nachzubessern nicht genutzt.

Bei dem Untersuchungsausschuss geht es um die Rolle von Olaf Scholz als früherem Bundesfinanzminister und jetzigem Bundeskanzler. Dem SPD-Politiker wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister Einfluss auf die Cum-ex-Steueraffäre der Warburg-Bank genommen zu haben. Scholz hatte dies zurückgewiesen.

Durch „Cum-ex“ war dem Staat ein Gesamtschaden von geschätzt mindestens zwölf Milliarden Euro entstanden. Anleger hatten sich eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten lassen. (dpa, Reuters)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false