zum Hauptinhalt
Update

Debatte um Beschneidung: Juden und Muslime zufrieden mit Plänen der Justizministerin

Das Bundesjustizministerium will die Verunsicherung beseitigen, die seit dem Beschneidungsurteil herrscht und hat Eckpunkte für ein Gesetz vorgelegt. So soll die Beschneidung weiterhin erlaubt bleiben - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die ersten Reaktionen sind durchweg positiv.

Die Vorschläge von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Regelung der religiösen Beschneidung sind am Mittwoch allgemein auf Zustimmung von Juden und Muslimen gestoßen. In den Eckpunkten, die das Ministerium am Dienstag an die Länder und die Religionsgemeinschaften zur Beratung geschickt hat, ist vorgesehen, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen weiterhin zu erlauben, wenn medizinische Standards für den Eingriff garantiert sind. Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte das Papier. "Es ist ein kluger, ausgewogener Entwurf, in dem unsere Wünsche aufgenommen wurden", sagte dessen Präsident Dieter Graumann. "Wenn er vernünftig ausgearbeitet wird, können wir gut damit leben. Ich hoffe, dass er von einer großen Mehrheit im Bundestag getragen wird und dass wir so wieder zu mehr Sachlichkeit in der Debatte zurückkehren werden." Auch der Zentralrat der Muslime begrüßte die Eckpunkte des Ministeriums als Beitrag zur Rechtssicherheit. Kritisch zu prüfen sei die Regelung, wonach Beschneidungen bei Kindern im Alter von bis zu sechs Monaten nicht unbedingt von einem Arzt vorgenommen werden müssten, bei älteren Kindern aber schon. „Diese Abstufung gilt es unter dem Aspekt der Gleichbehandlung zu erörtern“, erklärte die Generalsekretärin des ZMD, Nurhan Soykan.

Nach Ansicht des Grünen-Politikers Jerzy Montag hätte es eines neuen Gesetzes überhaupt nicht bedurft. Das geltende Recht lasse schon heute eine angemessene Berücksichtigung des Kindeswohls, des Elternrechts und der Religionsfreiheit zu. „Insofern sind die jetzt vorgelegten Eckpunkte für eine Regelung die zweitbeste Lösung", sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag dem Tagesspiegel. Deshalb sei er sich sicher, dass der Entwurf des Justizministeriums eine breite Mehrheit im Bundestag finden werde. Allerdings würden auch einige Mitglieder seiner Fraktion wahrscheinlich dagegen stimmen. „Das ist auch verständlich. Hier geht es ja letztendlich um Gewissensfragen.“ Einzelne Bundestagsabgeordnete fordern genau deswegen, die Abstimmung nicht unter Fraktionszwang zu stellen, sondern sie freizugeben. Montag sagte, ihm sei auch die Art der Debatte wichtig. „Es darf kein Raum für antimuslimische, antisemitische und antireligiöse Töne geben.“ Leo Latasch, Mitglied des Deutschen Ethikrats und des Direktoriums des Zentralrats der Juden, hält die Eckpunkte für einen Gesetzentwurf für einen „gangbaren Weg“. Es gebe zwar an der einen oder anderen Stelle womöglich noch ein wenig Nachbesserungsbedarf, zum Beispiel bei der Frage der Schmerztherapie. „Doch ich bin froh und zufrieden, dass jetzt ein Entwurf vorliegt“, sagte Latasch, der auch ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes für die Stadt Frankfurt am Main ist.

Zustimmung kam auch aus der Opposition im Bundestag: Linksfraktionschef Gregor Gysi nahm am Mittwoch erstmals öffentlich Stellung zur Debatte und stellte sich hinter eine gesetzliche Regelung, die eine Beschneidung aus religiösen Gründen weiterhin ermöglicht, wenn sie fachgerecht und möglichst schonend vorgenommen wird. Die Pläne von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Lösung des Konflikts begrüßte Gysi: "Die Richtung finde ich okay." Er selbst wünscht sich, dass im Bundestag ein Gruppenantrag zur Abstimmung gestellt wird und befindet sich dazu in Gesprächen unter anderem mit Unionsfraktionschef Volker Kauder. Gysi sagte, in der Linken werde die Frage nach wie vor kontrovers diskutiert, er rechne auch mit vielen Enthaltungen. "Das wird es in allen Fraktionen geben."An die Adresse von Kritikern in seiner Fraktion, die strikt gegen Beschneidungen sind, sagte er: Wenn es 100000 jüdische oder muslimische Männer gäbe, die die an ihnen vorgenommene Beschneidung als "Sauerei" empfänden, würde die Linke "eine Art Bewegung vertreten". Doch eine solche Bewegung kenne er nicht. Gysi wies zudem darauf hin, dass "bei fast allen Religionen über Kinder entschieden" werde, "auch bei der Taufe". Er gab aber zu, dass eine Beschneidung nicht rückgängig gemacht werden könne und auch ihm das Kindeswohl am Herzen liege. Doch könne Deutschland nicht das einzige Land sein, das religiöse Beschneidungen verbiete.

Juristisch-formal gelten alle Operationen als Körperverletzungen, in die der Betroffene oder seine gesetzlichen Vertreter jedoch einwilligen können. Damit sind sie nicht rechtswidrig und eine Strafbarkeit wird ausgeschlossen. Nach dem Vorschlag der Justizministerin soll nun die Erlaubnis als neuer Paragraf 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuchs in dem Abschnitt verankert werden, der das elterliche Sorgerecht regelt. Hier soll klargestellt werden, dass die rituelle Beschneidung zwar den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllen kann, aber nicht rechtswidrig ist. Diese Konstruktion ist vergleichbar etwa mit der Regelung für Spätabtreibungen, die zwar ebenfalls den Tatbestand eines strafbaren Schwangerschaftsabbruchs erfüllt, aber rechtmäßig sein soll, wenn der Mutter schwerste Gefahren drohen. Die Vorschrift stünde damit direkt hinter dem ausdrücklichen Verbot der Sterilisation, das ebenfalls die Personensorge für das Kind begrenzt. In einem ersten Absatz soll es wörtlich heißen: „Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll.“ Dies soll jedoch nicht gelten, wenn durch die Beschneidung „auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.“ Die Vorschrift soll nach dem Willen der Ministerin ausdrücklich keine medizinisch indizierten Eingriffe erlauben – sind sind ohnehin als Operation im Sinne des Kindeswohls von der elterlichen Einwilligung gedeckt. Der Zusatz ermöglicht es Beschneidungen doch noch zu bestrafen, etwa wenn ältere Kinder sich erkennbar gegen den Eingriff wehren.

In einem zweiten Absatz nimmt der Entwurf die Belange der Juden auf, die ihre Kinder am achten Tag nach der Geburt beschneiden lassen: „In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen (…) durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind. Damit bleibt die Tradition möglich, die Kinder durch so genannte Mohelim beschneiden zu lassen, die sich von den Familien dafür bezahlen lassen. Auch der Münchner Religionsverfassungsrechtler Christian Walter bewertet den Entwurf aus dem Hause Leutheusser-Schnarrenberger als „sehr gut“. Walter sagte dem Tagesspiegel: „Es scheint mir vernünftig, die Sache allgemein bei der elterlichen Sorge im Bürgerlichen Gesetzbuch zu regeln und damit nicht-religiöse Motivationen für eine Beschneidung nicht von vornherein auszuschließen. Der Staat ist außerdem gut beraten – und das wird in den Eckpunkten ja ausdrücklich begründet – nicht nach der genauen religiösen Motivation der Eltern zu fragen.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false