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Die Grundrechtepartei eilt Ex-Minister Hans-Peter Friedrich zur Seite.

© dpa

Der Fall Friedrich: Anzeige gegen Staatsanwaltschaft wegen Ermittlungen gegen Ex-Minister

Wegen der Ermittlungen gegen den zurückgetretenen Minister Hans-Peter Friedrich wird die Staatsanwaltschaft angezeigt. Auch gegen Mitglieder des Immunitätsausschusses und Bundestagspräsidenten Lammert wurde Strafanzeige gestellt.

Die Grundrechtepartei hat Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der Verfolgung Unschuldiger zum Nachteil von Hans-Peter Friedrich (CSU) gestellt. Die Anzeige ging per Fax am Mittwochabend an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und liegt dem Tagesspiegel vor. Darin begründet die Partei ihren Schritt damit, dass anders als es im Strafgesetz vorgesehen sei, Ermittlungen gegen Hans-Peter Friedrich wegen des Verdachts des Verrats von Dienstgeheimnissen eingeleitet wurden, ohne davor die notwendige Ermächtigung durch das Bundesinnenministerium eingeholt zu haben. Die Staatsanwaltschaft will sich dazu nicht äußern.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte die Einleitung von Ermittlungen beim Bundestagspräsidenten angezeigt und nach der vorgeschriebenen Frist von 48 Stunden keinen Widerspruch erhalten. Ob eine Ermächtigung beantragt wurde, wollte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch nicht sagen. Beim Bundesinnenministerium lag bis Donnerstagmittag kein entsprechender Antrag vor. Nach Darstellung der Grundrechtepartei hätte die Ermächtigung vorliegen müssen, bevor der Bundestag informiert wurde.

Strafanzeige wegen Beihilfe zur Verfolgung Unschuldiger

Deshalb hat die Partei auch gegen die Mitglieder des Immunitätsausschusses und den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) Strafanzeige wegen Beihilfe zur Verfolgung Unschuldiger gestellt. Auch diese Anzeige ging zunächst per Fax bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin ein und liegt dem Tagesspiegel vor. Nach Auskunft der Grundrechtepartei gingen beide Anzeigen auch auf dem Postweg zur Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Weder Staats- noch Generalstaatsanwaltschaft Berlin wollten sich bisher zu dem Vorgang äußern. Auch der Bundestag wollte sich zu der Anzeige nicht äußern und verwies in Sachen Ermächtigung auf das Bundesinnenministerium.

Sollte die Generalstaatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht sehen und ihrerseits Ermittlungen einleiten, könnte das Folgen für Mitglieder des Immunitätsausschusses haben. Denn auch dann müssten Ermittlungen beim Bundestag angezeigt werden. Den Ausschuss-Mitgliedern droht dann der Verlust der Immunität.

Die Grundrechtepartei ist im August 2010 gegründet worden. Wie viele Mitglieder sie hat, will sie nicht veröffentlichen. Zu Wahlen ist die Partei bisher nicht angetreten.

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