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Immer mehr Pensionäre. Längere Rentenzeiten bedeuten höhere Ausgaben, und das heißt auch: höhere Beiträge für die arbeitenden Generationen.

© dpa

Deutsche Rentenversicherung übt Kritik: Neuer Streit um Rentenreform

Das Reformpaket der Regierung steht weiter in der Kritik – vor allem bei der Rentenversicherung selbst. Und Politiker aus der Union warnen vor Anreizen zur Frühverrentung.

Die Rente bleibt ein Streitthema in der großen Koalition. Am Wochenende haben sich vor allem Unionspolitiker zu Wort gemeldet, die vor Anreizen zur Frühverrentung gewarnt hatten. Deutliche Kritik kommt aber auch von der Deutschen Rentenversicherung in einer Stellungnahme für eine öffentliche Anhörung am heutigen Montag vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Darin warnt die Rentenversicherung insbesondere vor der Rente mit 63 und den Neuregelungen zur Mütterrente. Hauptsächlich deshalb, weil dadurch vor allem Jüngere stark belastet würden. „Insgesamt führen die vorgesehenen Neuregelungen dazu, dass der Beitragssatz mittel- und langfristig höher und das Rentenniveau niedriger ausfallen, als es bei Fortbestehen des geltenden Rechts der Fall wäre“, heißt es. Die Neuregelungen begünstigten vor allem heutige Bestandsrentner und Versicherte der rentennahen Jahrgänge. „Die heute jüngeren Versicherten werden dagegen durch den langfristig höheren Beitragssatz stärker belastet, obwohl ein wesentlicher Teil der vorgesehenen Leistungsverbesserungen von ihnen nicht mehr in Anspruch genommen werden kann und sie von der Absenkung des Rentenniveaus stärker betroffen sind. Die nicht sachgerechte Finanzierung wesentlicher Teile des Reformpakets schränkt zukünftige Handlungsspielräume erheblich ein“, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Ausschussvorsitzende Griese irritiert von der Kritik

Die Autoren kritisieren auch, dass ein wesentliches Prinzip, dem demografischen Wandel zu begegnen, also der Alterung der Gesellschaft, außer Kraft gesetzt werde: „Dass besonders langjährig Versicherte vorübergehend ab 63 abschlagsfrei in Rente gehen können, steht im Widerspruch zu den seit Ende der 1980er Jahre vom Gesetzgeber kontinuierlich verfolgten Bemühungen, die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Rentenversicherung auch durch eine Verlängerung der Erwerbsphase zu bewältigen.“

Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses, Kerstin Griese (SPD), verteidigte das Modell und zeigte sich über die Kritik der Rentenversicherung verwundert. „Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist eine politische Entscheidung, die von der Deutschen Rentenversicherung als zuständige Behörde umgesetzt wird. Insofern ist die pauschale Kritik schon etwas irritierend“, sagte Griese dem Tagesspiegel.

Männer und Wohlhabende profitieren

Probleme macht die Deutsche Rentenversicherung auch im Detail aus. Denn die abschlagsfreie Rente ab 63 soll auch gelten, wenn in den mindestens 45 Beitragsjahren auch Zeiten der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld I fällt, nicht aber, wenn Arbeitslosenhilfe oder das spätere Arbeitslosengeld II in Anspruch genommen wurde. Die Rentenversicherung macht nun auf ein Problem aufmerksam: „Auf der Grundlage der Daten, die bei den Rentenversicherungsträgern in den Versicherungskonten gespeichert sind, kann nicht für alle in der Vergangenheit liegenden Zeiträume zwischen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld und Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe differenziert werden.“ Fraglich sei auch, ob die Versicherten selbst alle Unterlagen noch hätten. Zudem profitierten deutlich mehr Männer von der Neuregelung und jene, die ohnehin überdurchschnittliche Rentenbezüge hätten.

Schwierigkeiten hat die Rentenversicherung also vor allem mit der Finanzierung der Neuregelungen, weil die Mehrkosten zunächst ausschließlich aus Beitragsmitteln finanziert werden sollen. Das trifft vor allem auf die Neuregelungen bei der Mütterrente zu. Diese besagt, dass für Mütter und Väter, die ab dem 1. Juli 2014 in Rente gehen, die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um bis zu zwölf Kalendermonate verlängert werden sollen. Dazu heißt es in der Stellungnahme: „Die derzeit geltende Differenzierung bei den Kindererziehungszeiten zwischen vor und ab 1992 geborenen Kindern ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, die vorgesehenen Änderungen werden im Gesetzentwurf sozialpolitisch begründet. Ordnungspolitisch und rechtlich nicht korrekt ist, dass die vorgesehenen zusätzlichen Leistungen für Mütter und Väter von vor 1992 geborenen Kindern zum überwiegenden Teil aus Beitragsmitteln und nicht aus Steuermitteln finanziert werden.“

Union gegen Einsatz von Steuermitteln

Diese Kritik teilt auch die Ausschuss-Vorsitzende Griese. „Die Beitragsfinanzierung des Rentenpakets ist ein Problem, auf das die SPD schon mehrfach hingewiesen hat und auf das auch in vielen Stellungnahmen unter anderem von der Deutschen Rentenversicherung hingewiesen wird“, sagte sie dem Tagesspiegel. Für die Expertenanhörung reichten auch andere Institute Stellungnahmen ein. Die Union ist jedoch gegen den Einsatz von Steuermitteln. Sie kritisierte zuletzt vielmehr, dass die Anrechnung von Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I gezahlt wurde, zu Frühverrentungen führen könnten. Dieser Kritik tritt Griese entgegen. „In kaum einer Stellungnahme, auch nicht in der der Rentenversicherung, wird das Thema Frühverrentung aufgegriffen. Das zeigt: Es droht keine Frühverrentungswelle und die Sorge der Union ist überzogen.“

Auf Mehrbelastungen für künftige Generationen weist auch eine Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung hin. Die demografische Entwicklung führe dazu, dass diese „nicht nur mehr in die Rentenkassen einzahlen und länger arbeiten müssen, sie werden sich auch mit bescheideneren Renten abfinden müssen“, zitierte der „Spiegel“ aus einer bislang unveröffentlichten Studie des unabhängigen Instituts. Das könnte Kritiker in der Koalition ebenfalls beflügeln.

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