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Klage gegen Tornado-Einsatz: "Dieser Krieg ist völkerrechtswidrig"

Die Bundesregierung hat die Entsendung der Tornados nach Afghanistan in Karlsruhe verteidigt. Die Linksfraktion hatte gegen den Einsatz Organklage erhoben. Fraktionschef Lafontaine kritisierte den Krieg erneut als völkerrechtswidrig.

Karlsruhe - Der Zweite Senat verhandelte über eine gegen die Regierung gerichtete Organklage der Linksfraktion, die sowohl Rechte des Bundestags wie auch das "Friedensgebot des Grundgesetzes" und das Völkerrecht verletzt sieht. Die Bundesregierung rechtfertigte die vom Bundestag gebilligte Entsendung der Aufklärungsflugzeuge mit der veränderten Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus.

Die "Tornados" sollen den von der Nato geführten Isaf-Truppen beim Aufspüren von Taliban-Kämpfern helfen. Es gehe dabei auch um die Sicherheit Deutschlands, sagte Außen-Staatssekretär Reinhard Silberberg. Mit dem Einsatz werde zudem "die Bündnisfähigkeit" Deutschlands gewahrt. Es gehe nicht nur um die Flugzeuge, sondern darum, "wie viel außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschland behält".

"Komplexes Rechtsproblem"

Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer sprach von einem "komplexen Rechtsproblem". Allerdings gab er zu Bedenken, "dass es vielleicht ein Problem mit der Zulässigkeit der Klage geben könnte", weil mit der Organklage nur konkrete Maßnahmen, die sich in den vergangenen sechs Monaten ereignet hätten, gerügt werden könnten.

Die Linksfraktion verfolgt zwei rechtliche Angriffslinien gegen den "Tornado"-Einsatz. Fraktionschef Oskar Lafontaine betonte, dass sich Deutschland an einem "völkerrechtswidrigen Krieg beteiligt". Sein Amtskollege Gregor Gysi rügte zudem, dass die Bundesregierung an einer "unzulässigen Fortentwicklung" des Nato-Vertrages von 1955 von einem Verteidigungsbündnis in ein offensives "weltweites Interventionsbündnis" mitgewirkt habe, ohne dafür die Zustimmung des Bundestages eingeholt zu haben.

"Die Nato des Jahres 2007 ist nicht die Nato des Jahres 1955", betonte Gysi. Die "veränderten militärischen Aufgaben" der Nato hätte der Bundestag in einem Zustimmungsgesetz beschließen müssen. Dies sei aber nicht geschehen. Mit dem Einsatz werde daher "das Friedensgebot des Grundgesetzes verletzt", sagte Gysi.

Urteil frühesten in einigen Wochen

Lafontaine argumentierte, die "Tornados" lieferten Fotos, die die Grundlage für die Bombardierung auch unschuldiger Zivilisten bildeten. Denn sie würden ohne Zweifel auch für den "völkerrechtswidrigen", US-geführten Antiterrorkampf "Operation Enduring Freedom" (OEF) verwendet, nicht nur für den Isaf-Einsatz.

Dem hielt Staatssekretär Silberberg entgegen, mit dem "Tornado"-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan bleibe die Aufgabe der Nato als "Bündnis der Friedenssicherung" weiterhin gewahrt. Damit werde keine "andere Nato" geschaffen. Der "Tornado"-Einsatz sei "nur ein praktischer Anwendungsfall des neuen Strategischen Konzepts der Nato von 1999", in dem außerhalb des Bündnisgebietes militärische Krisenreaktionseinsätze ermöglicht wurden.

Der Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, Rechtsprofessor Georg Nolte, bezweifelte, ob das Verfassungsgericht hier überhaupt "eingreifen" dürfe. Das Urteil wird voraussichtlich erst in einigen Wochen oder Monaten verkündet. (Von Norbert Demuth, ddp)

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