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Zu viel klimaschädlicher Ausstoß: Autos stauen sich im Berufsverkehr auf dem Berliner Kaiserdamm stadteinwärts.

© dpa/Michael Kappeler

Update

Erneute Klatsche für die Ampel: Verwaltungsgericht fällt Klimaschutz-Urteil

Im Verkehrs- und im Gebäudesektor wird zu viel CO₂ ausgestoßen. Wirksame Sofortprogramme haben die zuständigen Ministerien bisher nicht vorgelegt. Das muss sich jetzt ändern.

Von Christopher Schade

| Update:

Die Ampel-Koalition hat sich eine erneute Niederlage vor Gericht eingehandelt. Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Umweltorganisation BUND urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass die Bundesregierung Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorlegen muss.

Das Klimaschutzgesetz (KSG) schreibt vor, dass die zuständigen Ministerien Sofortprogramme vorlegen müssen, wenn ihr Sektor die zulässigen Emissionen im Vorjahr überschritten hat. Im Jahr 2021 haben die Sektoren Verkehr und Gebäude mehr emittiert, als sie gemäß KSG dürften. Daraufhin haben die zuständigen Ministerien Sofortprogramme vorgeschlagen, die jedoch laut Expertenrat für Klimafragen nicht ausreichend waren und letztendlich auch nicht verabschiedet wurden.

Aus diesem Grund haben zunächst die DUH und später auch der BUND Klage gegen die Regierung erhoben, um gesetzeskonforme Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren zu erzwingen.

Rüge vom Expertenrat Klima

Die Regierungsseite argumentierte, dass das Kabinett im Oktober ein Klimaschutzprogramm für alle Sektoren beschlossen habe. Der Expertenrat für Klimafragen stellte in einem Bericht jedoch fest, dass die Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm nicht ausreichen, um die Reduktionsziele des Klimaschutzgesetzes einzuhalten. 

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Im Gebäudebereich würden bis 2030 35 Megatonnen CO₂ und im Verkehrsbereich je nach Prognose 117 bis 191 Megatonnen CO₂ zu viel ausgestoßen. Die Maßnahmen der Bundesregierung können „die Bedingungen an ein Sofortprogramm gemäß § 8 Abs. 1 KSG nicht erfüllen“, heißt es im Bericht des Expertenrats.

Remo Klinger, der Anwalt der klagenden DUH, blickte deshalb „sehr optimistisch“ auf die Urteilsverkündung. Die Bundesregierung kann gegen das Urteil in Revision vor dem höheren Bundesverwaltungsgericht gehen. Das würde der Regierung Zeit verschaffen.

Klimaschutzgesetz soll reformiert werden

Aktuell wird nämlich über eine Novelle des KSG verhandelt. Die Ampel-Koalition möchte die Reduktionsziele für einzelne Sektoren abschaffen und die Ziele nur noch für alle Sektoren zusammen ausgeben.

Es sei ökonomisch, zuerst in den Sektoren CO₂ einzusparen, wo es am einfachsten ist, sagen die Befürworter dieser Idee. Für die Gegner ist es eine Befreiung für die zuständigen Ministerien davon, wirksame Sofortprogramme zu beschließen.

Mit der Abschaffung der Sektorenziele würde die Regierung das Gesetz ändern, anhand dessen sie verklagt wurde. Dann würde eine sogenannte „Erledigung“ eintreten und das Verfahren de facto beendet werden. Die Regierung hätte sich quasi selbst gerettet.

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