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Im Bundesrat stimmen die Länder über Gesetze ab.

© dpa/Wolfgang Kumm

Folgen der Berlin-Wahl: Das könnte sich im Bundesrat ändern

Die Kräfteverhältnisse im Bundesrat hängen von den Landtagswahlen ab. Zieht die CDU ins Rote Rathaus ein, birgt das auch mehr Hürden für die Bundesampel.

Die Wahlniederlage der SPD und der Triumph der Union in Berlin haben nicht nur Folgen für die Bundeshauptstadt und die Menschen, die hier leben. Jede Landtagswahl wirkt sich unmittelbar auch auf den Bundesrat aus. Bundesratswahlen gibt es nicht, ebenso wenig wie Wahlperioden – die Besetzung ändert sich allein durch wechselnde Koalitions-Konstellationen in den Ländern. In Berlin sind nach dieser Wahl eine Fortsetzung von Rot-Rot-Grün, eine schwarz-grüne oder eine Große Koalition rechnerisch möglich.

Abhängig von der Bevölkerungsgröße hat jedes Land im Bundesrat drei bis sechs Stimmen, die Gesamtzahl beträgt 69 Stimmen. Stimmrechte haben jedoch nur die Regierungsparteien, die Opposition der jeweiligen Länder schaut in die Röhre.

Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin von Berlin SPD Bundesrat am 10. Februar im Bundesrat.
Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin von Berlin SPD Bundesrat am 10. Februar im Bundesrat.

© IMAGO/Fotostand / Reuhl

Mit einer absoluten Mehrheit von 35 Stimmen können zustimmungsbedürftige Gesetze blockiert werden. Sollte die CDU in Berlin künftig den Regierenden Bürgermeister stellen, würde das bedeuten, dass sie ihre Blockademehrheit im Bundesrat festigen und der Ampel bei der Umsetzung des ein oder anderen Projekts im Wege stehen könnte.

39
Stimmen von 69 hat die Union derzeit im Bundesrat,

Derzeit haben Länder, in denen die Union an der Regierung beteiligt ist, im Bundesrat 39 Stimmen, nun könnten vier Stimmen aus Berlin hinzukommen. In der Praxis seien diese Überlegungen aber nicht wirklich von Belang, sagte der Demokratie-und Partizipationsforscher Everhard Holtmann dem Tagesspiegel.

„Die Blockademöglichkeit wird selten ausgeübt, meist kann sie durch Verhandlungen verhindert werden.“ Die im Raum stehenden Konstellationen würden am Ist-Zustand außerdem nichts ändern. „Bei Rot-Grün-Rot bliebe die Linke, bei Schwarz-Grün und einer Großen Koalition die Union vetoberechtigt.“

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