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Schacht Konrad: Gabriel will schnell Endlager schaffen

In Schacht Konrad soll nach den Planungen des Umweltministeriums ab 2013 schwach- und mittelradioaktiver Abfall eingelagert werden.

Salzgitter - Das geplante Atommüll-Endlager Schacht Konrad soll nach dem Willen von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) zügig eingerichtet werden. "Wir setzen das jetzt um", kündigte Gabriel nach einem Besuch des ehemaligen Bergwerks in Salzgitter an. "Es gibt hier keine Gefährdungen." Die jahrzehntelange Debatte um das Lager für schwach- und mittel-radioaktiven Abfall sei mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Anfang April zu Gunsten einer Einlagerung von Atommüll abgeschlossen.

Nach den Planungen solle der erste radioaktive Abfall in sechs Jahren eingelagert werden, sagte Gabriel. Als Ausgleich für die Region sei mit der Kraftwerksindustrie ein Fonds zur Förderung regionaler Projekte geplant. Die Summe stehe noch nicht fest.

Kosten von 2,8 Milliarden sollen neu verhandelt werden

Um die Finanzierung des etwa 2,8 Milliarden Euro teuren Endlagers will Gabriel wegen der rückläufigen Menge erwarteter Abfälle neu verhandeln. Gespräche mit den Kraftwerksbetreibern liefen bereits. Sonst drohten statt zunächst veranschlagter 30 Prozent möglicherweise bis zu 90 Prozent der Kosten am Bund hängen zu bleiben.

Während der Bund aus seinen Kernforschungszentren eine bereits bekannte Menge Abfall im Schacht Konrad einlagern will, schrumpft durch den technischen Fortschritt die Abfallmenge bei der Stilllegung von Atomkraftwerken. Nach den bisherigen Vereinbarungen könnte dies den Kostenanteil für die Stromkonzerne reduzieren. Trotz der schrumpfenden Abfallmenge solle Schacht Konrad nur für deutschen Atommüll genutzt werden, betonte Gabriel. Schacht Konrad sei für deutschen Abfall genehmigt "und dabei bleibt es auch".

Der Atommüll soll in 900 bis 1200 Metern Tiefe eingelagert werden. Der Betrieb ist bis 2040 geplant. Jahrzehntelang hatten sich Kritiker gegen das geplante Atommüll-Endlager gewehrt. Im April scheiterten sie endgültig vor dem Bundesverwaltungsgericht. (tso/dpa)

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