zum Hauptinhalt
Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen: Herbert Reul (CDU).

© dpa/Oliver Berg

Gewalttaten von Kindern: NRW-Innenminister Reul fordert Debatte über frühere Strafmündigkeit

Die Gewalttat eines Kindes in Dortmund schockiert. Der CDU-Politiker will diskutieren, ob es noch zeitgemäß ist, dass unter 14-Jährige nicht strafrechtlich belangt werden können.

In den vergangenen Monaten hatten schwere Gewalttaten von Kindern bis hin zu Tötungsdelikten Deutschland erschüttert, zuletzt gab es eine schockierende Nachricht aus Dortmund. Dort soll am Donnerstagabend ein 13-Jähriger einen obdachlosen Mann erstochen haben. Nach Ansicht des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul (CDU) müsse deshalb auch über eine frühere Strafmündigkeit diskutiert werden. Kinder unter 14 Jahren können in Deutschland strafrechtlich nicht belangt werden.

„Für mich war das immer klar: Kinder und Jugendliche müssen anders behandelt werden“, sagte Reul der „Bild am Sonntag“ („Bams“). „Die Frage ist nur, ob heute 14-Jährige noch die 14-Jährigen sind, die wir damals hatten. Wenn ich immer mehr Anschlagsplanungen von Leuten habe, die 14, 15 oder 13 sind, wenn wir jetzt wieder Fälle haben, bei denen 13-Jährige mit dem Messer auf andere einstechen, da ist irgendetwas schiefgelaufen“, sagte Reul.

Wir müssen irgendwas falsch gemacht haben, dass Kinder und Jugendliche so groß geworden sind, dass sie heute sagen: Ich kann einen abstechen, das macht nichts.

Herbert Reul, Innenminister von NRW (CDU)

Der Innenminister weiter: „Da müssen wir auch Instrumente haben, um damit umzugehen. Ich habe keine Lösung, ich bin mir auch nicht sicher, ob die Strafmündigkeit das einzige Problem ist. Aber es ist ein Thema.“

Mit Blick auf den Fall in Dortmund sagte Reul weiter: „Da wirst Du total nachdenklich und fragst Dich: Was ist da eigentlich passiert, wir müssen irgendwas falsch gemacht haben, dass Kinder und Jugendliche so groß geworden sind, dass sie heute sagen: Ich kann einen abstechen, das macht nichts.“

Eine Ursache liegt nach Ansicht Reuls in Gewaltdarstellungen im Internet. Junge Leute sähen dort Gewalt ohne Folgen. „Wir lassen viel zu viel zu im Netz, immer noch“, sagte der Innenminister.

„Entweder muss man da noch mehr Regeln machen, um es zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche da drankommen. Oder man muss dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche lernen, damit umzugehen.“ Hier seien auch die Eltern gefragt.

In der jüngsten Vergangenheit hatte es bereits mehrere Fälle gegeben, in denen Täter wegen ihres Alters nicht strafrechtlich belangt werden konnten. Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte sich beispielsweise nach dem Tod der jungen Luise zurückhaltend zu Forderungen geäußert, das Strafmündigkeitsalter zu senken. Die 12-Jährige aus der Kleinstadt Freudenberg nahe Siegen war im März 2023 von zwei Mädchen – damals 12 und 13 Jahre alt – brutal erstochen worden.

Der FDP-Politiker verwies im Gespräch mit der „BamS“ auf bestehende Möglichkeiten: „Solch schwere Verbrechen können nicht folgenlos bleiben. Jede Debatte über Anpassungen im Strafrecht sollte man mit kühlem Kopf führen.“

Der Minister weiter: „Kinder unter 14 Jahren werden zwar strafrechtlich nicht belangt. Unsere Rechtsordnung hält aber bereits Mittel bereit, um auch auf schwere Gewalttaten von Kindern unter 14 Jahren zu reagieren.“ Buschmann meint damit die geschlossene Unterbringung in Heimen oder in der Psychiatrie. Wissenschaftliche Erkenntnisse würden zeigen, so Buschmann, dass Kinder eine andere Behandlung als Jugendliche oder Erwachsene brauchen. (lem)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false