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Die Automobilbranche zählt zu den Sektoren, die vom Brexit betroffen sind.

© dpa

Großbritannien verlässt die EU: BDI sieht weiter Gefahr eines harten Brexit

Die deutsche Industrie warnt vor dem Risiko eines harten Brexit. Ein Bruch zum Jahresende sei möglich, sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang.

Noch zu Beginn der Woche zeigte sich Boris Johnson zuversichtlich. Großbritannien könne einen Freihandelsvertrag mit der EU noch in diesem Jahr „packen“, erklärte der britische Premierminister. In der deutschen Wirtschaft wird Johnsons Optimismus allerdings nicht geteilt. Es sei „komplett unrealistisch“, dass die EU in der knappen Zeit bis zum Jahresende ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Großbritannien abschließen könne, sagte der Hauptgeschäftsführer des deutschen Industrieverbandes BDI, Joachim Lang, am Dienstag in Berlin.

Nach dem Brexit, der in der Nacht von Freitag auf Samstag vollzogen wird, tickt die Uhr: Bis Ende des Jahres läuft die Übergangsphase, in der sich für Bürger und die Wirtschaft erst einmal nicht viel ändert. In dieser Frist müssen die künftigen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Großbritannien und der EU geregelt werden – es sei denn, Johnson lässt sich bis Ende Juni doch noch auf eine Verlängerung der Übergangsphase ein. Da der britische Premier dies bislang ausgeschlossen hat, droht zum Jahresende auch wieder die Gefahr von Zollkontrollen zwischen Großbritannien und der EU. „Das Risiko eines harten Bruches zum Jahresende ist nicht vom Tisch“, sagte Lang.

Nach den Worten des BDI-Hauptgeschäftsführers könnten die EU und das Vereinigte Königreich bis Jahresende lediglich ein einfaches Basis-Abkommen erreichen, deren Zuständigkeit allein bei der EU liege. Ein solcher Vertrag müsse mindestens den Verzicht auf Zölle und Quoten beinhalten, forderte er. Mit dem Abschluss eines Basis-Abkommens, mit dem ein harter Brexit zum Jahresende verhindert würde, wäre es allerdings nicht getan, fügte Lang hinzu. Darüber hinaus müssten die EU und das Vereinigte Königreich weitere Vereinbarungen schließen, etwa über den Luftverkehr oder die Entsendung von Arbeitnehmern.

Industrie fordert Verlängerung der Übergangsfrist

Lang hält es für einen „schweren Fehler“, dass Johnson eine Verlängerung der Übergangsphase ausgeschlossen hat. Nach seinem Wahlsieg im Dezember hatte Johnson sogar im Ratifizierungsgesetz zum Brexit festschreiben lassen, dass eine Verlängerung der Übergangsfrist nicht möglich ist. Aus Sicht der EU kann die Übergangsperiode, in der Großbritannien ab dem 1. Februar weiterhin in der EU-Zollunion und im Binnenmarkt bleibt, über den 31. Dezember 2020 hinaus um maximal zwei Jahre verlängert werden. Theoretisch wäre dies durch eine Änderung des Ratifizierungsgesetzes in London möglich.

500.000 Arbeitsplätze betroffen

Nach der Übergangsphase dürften die Automobil-, Maschinenbau-, Elektro-, Pharmazie- und Chemiebranche sowie die Luftfahrt am stärksten vom Brexit betroffen sein, sagte Lang. In Deutschland und im Vereinigten Königreich habe der EU-Austritt Auswirkungen auf rund 500.000 Arbeitsplätze. 20 Prozent dieser Jobs seien „unmittelbar betroffen“, sagte der BDI-Hauptgeschäftsführer.

Bereits ab Samstag könnte Großbritannien Handelsprivilegien verlieren

Nach der Einschätzung von Lang könnte der Brexit bereits ab Samstag unmittelbare Auswirkungen für Unternehmen haben, die Waren mit britischen Komponenten in Drittländer exportieren, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Wenn beispielsweise hiesige Autohersteller im Zuge des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Südkorea beim Export Zollfreiheit in Anspruch nehmen wollen, müssen sie nachweisen, dass mehr als 55 Prozent der Komponenten in den Pkws in der EU hergestellt wurden.

Künftig können allerdings nicht mehr die in Großbritannien hergestellten Komponenten bei der Berechnung herangezogen werden, um die 55-Prozent-Schwelle zu erreichen, erläuterte Lang. Zwar lasse sich noch nicht absehen, welche Praxis bei der Zollkontrolle in den Zielhäfen der Drittländer ab Anfang Februar gelten werde. Großbritannien werde aber von den Vergünstigungen, die sich aus den EU-Freihandelsabkommen ergeben, „nicht mehr profitieren können“, so Lang.

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