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ARCHIV - 17.04.2023, Baden-Württemberg, Heitersheim: Ein mit Cannabis gefüllter Joint wird von zwei Händen gehalten. (zu dpa: ««Nicht umsetzbar» - Kretschmann für Verschiebung von Cannabis-Freigabe») Foto: Philipp von Ditfurth/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Philipp von Ditfurth

Haftentlassung nach Cannabis-Legalisierung: Bund geht von bis zu 7.500 Prüffällen von Straftaten aus

Insgesamt seien in Deutschland nur wenige hundert Menschen wegen Delikten in Verbindung mit Marihuana in Haft. Sobald die Droge legal wird, wird eine Amnestie geprüft werden müssen.

Wegen der Cannabis-Legalisierung am 1. April rechnet die Bundesregierung mit maximal 7.500 Prüffällen für eine Haftentlassung. Das geht aus einem Schreiben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an die Fraktionen und Länder hervor, welches den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) vorliegt.

Demnach sitzen von den bundesweit rund 41.000 inhaftierten Straftätern nur rund 7.500 Menschen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Haft. Von diesen bezögen sich wiederum wohl nur etwa wenige hundert Fälle auf Cannabis und ständen im Zusammenhang zur Gesetzesänderung.

Ende Februar hatte der Bundestag die Teilfreigabe von Cannabis für Erwachsene beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass vom 1. April an Personen ab 18 Jahren bis zu 50 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch besitzen dürfen. Der private Anbau von bis zu drei Pflanzen wird erlaubt. Von Juli dieses Jahres an soll der gemeinschaftliche Anbau in Cannabis-Clubs ermöglicht werden, aus dem die Mitglieder begrenzte Mengen beziehen dürfen.

Vor einer Überlastung der Justiz hatten etwa Landesminister wie der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU), aber auch Ärztepräsident Klaus Reinhardt und der Deutsche Richterbund gewarnt. Letzterer ging von mehr als 100.000 zu überprüfenden Akten bundesweit aus.

Dem widersprechen Lauterbach und Buschmann. Der Gesundheitsminister sagte den Funke-Zeitungen, dass die Kritik an der Amnestie der Cannabisstraftäter „massiv übertrieben“ sei. „Der Aufwand ist vertretbar“, betonte Lauterbach. „Niemand soll im Gefängnis bleiben müssen, weil den Gerichten eine Stunde Arbeit erspart werden soll.“ (epd)

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