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Gerichte müssen sorgfältig prüfen, ob Auflagen gegen Versammlungen von Rechtsextremen gerechtfertigt sind.

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Karlsruher Entscheidung: Bundesverfassungsgericht gibt Rechtsextremisten recht

Im Oktober 2010 mussten in Leipzig Neonazis und die Nachwuchsorganisation der NPD, die Jungen Nationaldemokraten, auf eine Demonstration verzichten und sich mit einer Kundgebung zufrieden geben. Allerdings war diese Einschränkung verfassungswidrig.

Von Frank Jansen

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde von Rechtsextremisten gegen versammlungsrechtliche Auflagen stattgegeben, gleichzeitig wurden die Verwaltungsgerichte zu mehr Sorgfalt gemahnt. Im Oktober 2010 hatten in Leipzig Neonazis und die Nachwuchsorganisation der NPD, die Jungen Nationaldemokraten, auf eine Demonstration verzichten und sich mit einer Kundgebung zufrieden geben müssen. Die Auflagen der Stadt wurden von Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht in Eilverfahren bestätigt, außerdem blieb beim Bundesverfassungsgericht selbst ein Antrag der Rechtsextremen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erfolglos. Dennoch gaben die Richter in Karlsruhe im Dezember 2012, wie jetzt mitgeteilt wurde, der Verfassungsbeschwerde der Neonazis statt.

Die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte hätten die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. „Bereits im Eilverfahren müssen die Verwaltungsgerichte eine vollständige – und nicht nur summarische – Überprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durchführen“, heißt es. Sofern dies „im Einzelfall aus Zeitgründen nicht möglich ist, haben sie jedenfalls eine sorgfältige und hinreichend begründete Folgenabwägung vorzunehmen“. Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen „hielten diesen Maßstäben nicht stand“, monierten die Karlsruher Richter (Az. 1 BvR 2794/10).

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