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Ulrich Kelber (SPD), Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Keine Einsicht in Unterlagen: Oberster Datenschützer klagt gegen Bundesnachrichtendienst

Ulrich Kelber wirft dem Nachrichtendienst vor, ihm Unterlagen vorenthalten zu haben. Diese seien für die Kontrolle des BND aber „unbedingt notwendig“, so die Behörde.

Der scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat den Bundesnachrichtendienst (BND) verklagt. Der BND verwehre Einsicht in Unterlagen, die für die Kontrolle des Nachrichtendienstes „unbedingt notwendig sind“, teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn mit, ohne Einzelheiten zu nennen.

Kelber ist derzeit nur noch kommissarisch im Amt. In der vergangenen Woche hatte der Bundestag bereits die Juristin Louisa Specht-Riemenschneider zu seiner Nachfolgerin gewählt.

Im aktuellen Fall bemängelte Kelber, dass eine Beschwerde wegen der verweigerten Akteneinsicht - wie schon in anderen Fällen zuvor - beim zuständigen Bundeskanzleramt unberücksichtigt geblieben sei.

„Die endgültige Entscheidung, ob eine Datenverarbeitung rechtmäßig durch einen Nachrichtendienst des Bundes erfolgt, sollte nicht der abschließenden Wertung der Bundesregierung, sondern einem Gericht zustehen“, erklärte Kelber. Deshalb hat er nun Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. (dpa)

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