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Rede – aber auch Antwort? Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU), für die Geheimdienste zuständig, muss an diesem Montag im Bundestag aussagen.

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Kontrollgremium untersucht NSA-Spähaffäre: Pofalla muss Antworten haben

Die Regierung windet sich in der NSA-Spähaffäre: Was wusste sie, wie viel wusste sie? Am Montag wird Kanzleramtsminister Ronald Pofalla wieder vor das Parlamentarische Kontrollgremium treten und sich unangenehmen Fragen stellen. Und in den vergangenen Tagen sind einige dazu gekommen.

Von Robert Birnbaum

Wolfgang Neskovic war lange Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages, schon deshalb verspricht sich der frühere Linken-Abgeordnete von dem Geheimgremium nicht allzu viel. Doch die Art und Weise, wie der Ausschuss in der NSA-Affäre unter seinen Möglichkeiten bleibe, findet Neskovic besonders deprimierend: Statt sich um seriöse Aufklärung zu bemühen und zum Beispiel die Einsetzung eines Sachverständigen als Sonderermittler zu beantragen, verfalle die Opposition – wie auf ihre Weise die Regierungsseite ebenso – in Wahlkampfmodus, rügt der ehemalige Bundesrichter in der Sonntags-„FAZ“.

Am Montag kann die Diagnose wieder auf ihre Plausibilität geprüft werden. In der Frühe wird Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) erneut in dem abhörsicheren Raum im Bundestag berichten, eine Woche später ist Pofalla noch einmal geladen.

Dass Angela Merkels oberster Geheimdienstaufseher alle Fragen umfassend beantworten kann, ist unwahrscheinlich. Die Enthüllungen des Ex-US- Geheimdienstlers Edward Snowden tröpfeln nur langsam in die Öffentlichkeit und werfen immer neue Detailfragen auf, dazu kommen weitere Berichte über die angebliche Verwicklung des Bundesnachrichtendiensts (BND) in den amerikanischen Drohnenkrieg.

Oberstes Interesse der Bundesregierung dürfte es an diesem Montag sein, den Hauptvorwurf der Opposition zu entkräften. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat ihn erst am Wochenende bekräftigt: „Hier sind massenhaft Grundrechte deutscher Bürger verletzt worden.“ Die SPD ist allerdings inzwischen vorsichtiger geworden, der Regierung direkt eine Mitschuld an angeblichen US-Ausspähaktionen zu geben. Denn den von Snowdens Dokumenten ursprünglich nahegelegten Massenlauschangriff auf Deutsche und Deutschland hat es mutmaßlich nie gegeben: Die rund 500 Millionen abgehörten Kontakte allein im Dezember 2012 stammten offenbar aus der BND-Auslandsaufklärung in Afghanistan und anderen Krisenregionen.

Auch eine Einstufung Deutschlands als Hauptquelle für Lauschinformationen in Snowdens Unterlagen bezog sich wohl auf diese spätestens seit 2002 übliche Zusammenarbeit. Pofalla dürfte den Abgeordneten Belege für diese Vermutung vortragen und dazu die Abmachung vorlegen, die der seinerzeitige Kanzleramtschef und heutige SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier zur vertieften Zusammenarbeit von NSA und BND abgezeichnet hatte.

In einer zweiten, vom „Spiegel“ berichteten Auflistung wird Deutschland gleichwohl weiter als Ziel der US-Spionage aufgeführt, wenn auch mit überwiegend geringer Priorität. Das Hauptinteresse der Agenten liege bei Fragen der Außenpolitik und der Gefahren für die ökonomische Stabilität und die Finanzwirtschaft, betrifft also die Rechte normaler Bundesbürger im Regelfall eher nicht. US-Präsident Barack Obama hatte am Freitag in Richtung der Partnerländer versichert, dass die USA kein Interesse daran hätten, „gewöhnliche Leute auszuspionieren“.

In der Sitzung dürfte es schließlich auch um Vorwürfe gegen den BND gehen, er ermögliche durch die Weitergabe von Handydaten die gezielte Tötung mutmaßlicher Terroristen mit Drohnen. Der Nachrichtendienst hatte bestätigt, dass er Handynummern von Verdächtigen seit etwa 2003/04 an die USA weitergibt. Allerdings unterliege die Weitergabe einer Reihe einschränkender Bedingungen. Diese Daten taugten überdies nicht als direkte Zieldaten, weil sie dafür zu ungenau seien.

Anders ist dies möglicherweise in Afghanistan, wo das Funkzellennetz gebietsweise sehr eng ist und sich nach „Spiegel“-Informationen der Aufenthaltsort von Handybesitzern fast zeitgleich bestimmen lässt. Ein Drohnenangriff in Afghanistan dürfte allerdings als Kampfhandlung in einem militärischen Konflikt völkerrechtlich legal sein. Die Bundesanwaltschaft hatte diese Frage unlängst sogar für die Drohnenattacke auf einen mutmaßlichen deutschen Terrorhelfer in Pakistan bejaht und ein Strafverfahren abgelehnt.

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