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Christian Lindner beim FDP Dreikönigstreffen 2023 im Stuttgarter Opernhaus.

© action press / Jean MW

Exklusiv

Korruption durch Kredit?: Lindner droht Strafverfahren wegen Bank-Grußwort

Der Minister hielt eine Video-Rede für die Bank, die seinen Hauskauf finanziert. Nun prüft die Staatsanwaltschaft die Aufhebung von Lindners Abgeordneten-Immunität.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat bei der Erstellung eines Minister-Grußworts für eine Karlsruher Privatkundenbank im Mai 2022 offenbar verschwiegen, dass er bei dem Institut einen Kredit für seinen privaten Hauskauf aufgenommen hat. Weil er sich nach dem Grußwort bei derselben Bank einen weiteren Kredit geben ließ, droht ihm jetzt ein Strafverfahren wegen Vorteilsannahme.

Wie der Tagesspiegel erfuhr, prüft die Korruptionsabteilung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft derzeit die Aufhebung von Lindners Immunität als Abgeordneter, um förmlich ermitteln zu können. Ein Sprecher betonte, dies sei „in solchen Fällen üblich und ohne dass damit schon eine Aussage über das Vorliegen eines Anfangsverdachts getroffen wird“. Eine Entscheidung wird zeitnah erwartet.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist – wie in solchen Fällen üblich und ohne dass damit schon eine Aussage über das Vorliegen eines Anfangsverdachts getroffen wird – aufgrund der Berichterstattung des „Spiegel“ in eine bei Abgeordneten in Hinblick auf deren Immunität übliche Vorprüfung eingetreten, die noch andauert.

Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft

Lindners Handeln könnte strafbar sein, wenn die zweite Kreditvergabe mit dem dienstlichen Grußwort in Zusammenhang steht. Das ist eine Frage der näheren Umstände. Für eine Vorteilsannahme ist allerdings kein Bezug zu einer konkreten Diensthandlung erforderlich. Es soll verhindert werden, dass durch Amtsträger der bloße Anschein von Käuflichkeit erweckt wird. Daher könnten nun auch Ermittlungen wegen Vorteilsgewährung gegen die BBBank drohen.

Lindner bestreitet eine Verbindung zwischen Kredit und Grußwort

Lindner bestritt auf Anfrage, dass es eine Verbindung zwischen seiner Immobilienfinanzierung und dem Grußwort gebe. Es habe aus seiner Sicht zudem keine Pflicht bestanden, die private Geschäftsverbindung zur BBBank im Ministerium offen zu legen.

Anlass für das Prüfverfahren der Staatsanwaltschaft waren Medienberichte des „Spiegel“ im vergangenen Oktober über Lindners privaten Hauskauf . Der Politiker hatte im Januar 2021 eine Immobilie in Berlin-Nikolassee für insgesamt 1,65 Millionen Euro erworben. Zugleich ließ er bei der BBBank, offenbar auch mit Blick auf hohe Sanierungskosten, eine Grundschuld über 2,35 Millionen Euro eintragen, die regelmäßig zur Absicherung von Krediten dienen.

Lindner war schon als Abgeordneter für Werbebotschaften der BBBank aufgetreten und hatte als Redner auf Abendveranstaltungen mehrere zehntausend Euro kassiert. Als die badische Genossenschaftsbank ihn um ein Grußwort für das 100-jährige Firmenjubiläum bat, beschied Lindner, nunmehr im Amt des Bundesfinanzministers, dies positiv und ließ im Mai 2022 eine Videoansprache produzieren.

2,8
Millionen ist die Höhe der Grundschulden, die Lindners Kredite bei der BBBank absichern sollen.

Wenige Wochen später, Anfang Juli 2022, lieh Lindner sich erneut Geld bei der BBBank und ließ eine weitere Grundschuld eintragen, diesmal über 450.000 Euro. Ob Linder dies bereits bei der Produktion des Minister-Grußworts beabsichtigte, ist unklar. Entsprechende Anfragen des Tagesspiegels an seinen Anwalt bleiben unbeantwortet.

Auch wollen weder Lindner persönlich noch das Bundesfinanzministerium bisher konkrete Angaben dazu machen, ob Lindner seine private Geschäftsbeziehung im Zusammenhang mit seinem dienstlich erstellten Grußwort intern transparent gemacht hat, etwa durch einen Vermerk oder Angaben gegenüber Beteiligten. Das Ministerium verweigert Auskünfte zu dieser Frage ganz, obwohl es als öffentliche Stelle dazu rechtlich verpflichtet wäre.

Lindner persönlich teilte über seinen Anwalt mit, es entbehre jeglicher Grundlage, dass „Dinge verheimlicht“ worden seien, da es diesbezüglich keine Offenlegungspflicht gegeben habe. Die Frage der Heimlichkeit kann allerdings eine herausgehobene Rolle bei der Frage spielen, ob in solchen Fällen eine strafbare Vorteilsannahme liegt.

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