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Kontrovers: Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation, hier nach dem Beschmieren von Grundgesetztafeln in Berlin im März.

© IMAGO/JONAS GEHRING

„Letzte Generation“ plant Veranstaltungen an Schulen: Kultusminister wollen Rekrutierung verhindern

Die Aktivisten der „Letzten Generation“ wollen an Schulen mobilisieren. Doch sie stoßen auf klaren Widerstand bei den zuständigen Ministerinnen und Ministern.

Einhellig ist das Echo aus den Kultusministerien der Länder: Werbe- und Informationsveranstaltungen der so genannten „Letzten Generation“ soll es an deutschen Schulen nicht geben.

„Mitglieder der Letzten Generation haben in der Vergangenheit wiederholt Straftaten begangen und wir werden es nicht zulassen, dass sie an unseren Schulen für gesetzeswidriges Verhalten werben“, erklärte auf Anfrage Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU). Ähnlich äußerten sich Sprecherinnen und Sprecher der Kultusministerien in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Sachsen, Berlin und Rheinland-Pfalz.

„Kraft tanken für die anstehende Protestphase“

Am Wochenende hatte die „Welt“ berichtet, die Gruppierung wolle gezielt mit Vorträgen an Schulen für sich werben und auch Jugendliche rekrutieren. Eine Bitte um Stellungnahme beantwortete die „Letzte Generation“ dem Tagesspiegel wie folgt: „Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir bis zum 15.04. eine Pause einlegen, um Kraft für die anstehende Protestphase zu tanken. Während dieser Zeit werden wir keine Presseanfragen per E-Mail oder per Telefon beantworten.“

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger

© Imago Images/Bernd Elmenthaler

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hatte die Länder aufgefordert, den Plänen „einen Riegel vorzuschieben“, und auch die bildungspolitischen Sprecher mehrerer Bundestagsfraktionen hatten sich entsprechend geäußert. Mit den Ländern sind sie damit auf einer Linie.

„Das notwendige Gegenstück zu der Schulpflicht und dem damit verbundenen Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern ist die Neutralität der Schulen. Dieses Gebot gilt es zu wahren“, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums in Baden-Württemberg.

„Einer solch radikalen Gruppe, die nicht vor Straftaten zurückschreckt und sich in Teilen vom demokratischen Diskurs verabschiedet hat, kann kein Diskussionsforum an unseren Schulen geboten werden“, sagte ein Sprecher des hessischen Kultusministeriums. Auf den Charakter von Schulen als „Schutzraum“ wies eine Sprecherin des sächsischen Kultusministeriums hin. „Es wäre nicht akzeptabel, wenn an unseren Schulen für gesetzwidriges Verhalten geworben würde“, sagte ein Sprecher der Berliner Schulsenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD).

Stärker abwägend äußerte sich nur ein Sprecher des grün geführten Kultusministeriums in Niedersachsen. Es sei denkbar, dass Vertreterinnen und Vertreter der Klimaschutzbewegung in den Unterricht eingeladen würden, wobei „allerdings sichergestellt werden muss, dass im Sinne der Ausgewogenheit auch Vertreterinnen und Vertreter der gegenteiligen Position die Gelegenheit bekommen, ebenfalls zu der Art der Klimaproteste Stellung zu beziehen“. Eine gezielte Rekrutierung sei ebenso wenig zulässig wie das Werben für oder die Rechtfertigung von Straftaten – „ob der Grund für den Protest gerechtfertigt ist oder nicht“.

Festgeschrieben sind die Prinzipien für schulischen Politikunterricht im so genannten Beutelsbacher Konsens von 1976. Damals einigten sich Fachleute auf drei Prinzipien: Erstens das so genannte Überwältigungsverbot, womit gemeint ist, dass Lehrkräfte ihren Schüler:innen keine Meinung aufzwingen dürfen.

Zweitens das Gebot der Kontroversität, was bedeutet, dass Themen, zu denen es in Gesellschaft und Politik kontroverse Meinungen gibt, auch im Unterricht so dargestellt werden sollen. Und drittens das Prinzip der Schülerorientierung, das die Kinder und Jugendlichen befähigen soll, sich aktiv am politischen Prozess zu beteiligen.

Von Veranstaltungen der „Letzten Generation“ an Schulen ist keinem der befragten Ministerien etwas bekannt. (mit dbö)

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