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Bei Asylthemen wurden sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), diesmal nicht einig.

© dpa/Soeren Stache

Mehr Befugnisse für Ermittler: Innenminister einigen sich bei Sicherheitspaket

Ein Teil des Sicherheitspakets der Bundesregierung war im Bundesrat durchgefallen. Nun wollen die Innenminister das Gesetz doch noch umsetzen. Auch weil die Terrorgefahr in Deutschland hoch ist.

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Die Innenministerkonferenz im brandenburgischen Rheinsberg geht ohne Fortschritte bei den Streitthemen Asyl und Migration zu Ende. Dafür haben sich die Minister aus Bund und Ländern vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Terrorgefahr aber auf zusätzliche Fahndungsmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden geeinigt. 

Dazu soll ein Teil des Sicherheitspakets nach dem Anschlag in Solingen wieder hervorgeholt werden. Das Gesetz war im Oktober im Bundesrat gescheitert. Die Pläne für den Abgleich von Fotos und anderen biometrischen Daten im Internet durch die Sicherheitsbehörden gingen den von der Union geführten Landesregierungen nicht weit genug.

„Wir müssen Terrorverdächtige, Mörder und Vergewaltiger mit KI-basierter Gesichts- oder Stimmerkennung identifizieren können“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Außerdem brauche es eine rechtssichere Speicherpflicht für IP-Adressen

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein lang gehegter Wunsch der SPD-Politikerin, den sie zuletzt bei einer Tagung des Bundeskriminalamts (BKA) wieder ins Spiel gebracht hatte. Fast zeitgleich hatten die unionsgeführten Länder einen Gesetzentwurf und eine Initiative dazu im Bundesrat eingebracht.

Ich bin zuversichtlich, dass wir noch in dieser Legislatur eine Mehrheit im Bundestag finden.

Nancy Faeser, Bundesinnenministerin (SPD)

Der zweite Teil des Sicherheitspakets zur Terrorismusbekämpfung, das den Ermittlern von Polizei, BKA und Nachrichtendiensten mehr Befugnisse verschafft hätte, soll jetzt voraussichtlich doch noch im Vermittlungsausschuss landen. Allerdings können nur die Bundesregierung oder der Bundestag die Schlichtung einberufen, da die Frist des Bundesrats bereits verstrichen ist.

Bisher hatten sowohl die FDP als auch die Grünen im Bundestag daran wenig Interesse gezeigt, ihnen gingen die Eingriffe in die Privatsphäre zu weit. In den Landesregierungen von Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen tragen die Grünen bereits Beschlüsse zur Vorratsdatenspeicherung mit.

Es gibt andere drängende sicherheitspolitische Herausforderungen, die wir noch vor der Bundestagswahl angehen müssen.

Konstantin von Notz, Grünen-Vizefraktionsvorsitzender

Nicht so im Bund. Der Vizevorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, verwies auf den Koalitionsvertrag. Darin hatten SPD, Grüne und FDP sich vorgenommen, die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so auszugestalten, dass Daten nur anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können. 

Der Innenpolitiker der Grünen sagte dem Tagesspiegel: „Diese Uralt-Forderung aus der Mottenkiste ist ebenso verfassungswidrig wie der Vorstoß aus den Reihen der Union, der eine einmonatige Speicherfrist vorsieht.“ Die Bundesregierung habe zig andere, drängende sicherheitspolitische Herausforderungen vor der Brust, die man vor der kommenden Bundestagswahl angehen müsse, sagte von Notz.

Worauf sich die Innenminister geeinigt haben

Faeser kündigte dennoch an, auf den Koalitionspartner erneut zugehen zu wollen. Die 16 Innenminister fassten jedenfalls am Freitag einstimmig den Beschluss, der unter anderem vorsieht, Sicherheitsbehörden die Speicherung von IP-Adressen und Verkehrsdaten mit einer „angemessenen Mindestspeicherfrist“ zu erlauben. Zudem sollen Ermittler nachträglich biometrische Daten mit im Internet frei zugänglichen Bild- und Audiodateien abgleichen können.

Dafür soll der Bund die Rechtsgrundlagen im Bundespolizeigesetz, dem Bundeskriminalamtsgesetz und in der Strafprozessordnung schaffen. Überdies fordern die Innenminister den Bund dazu auf, verfassungs- und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in Echtzeit zu klären. Dann dürften Ermittler Bilder aus Videoüberwachung im öffentlichen Raum unmittelbar mit Fahndungsdateien abgleichen. 

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) brachte noch eine Alternative abseits des Vermittlungsausschusses ins Spiel: Das Bundesinnenministerium solle einen neuen Gesetzestext formulieren und an ein laufendes Gesetz per Omnibusverfahren anhängen. Dieses Gesetzespaket mit der IP-Speicherung könnte Faeser direkt ins Parlament einbringen.

„Ich bin zuversichtlich, dass wir dafür noch in dieser Legislatur eine Mehrheit im Bundestag finden, weil der Einigungswille von der IMK ein starkes Signal sendet“, sagte die SPD-Politikerin zum Abschluss in Rheinsberg.

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