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Arbeitslose informieren sich bei einer Jobmesse in der Nähe von Lille.

© Philippe Huguen/AFP

Frankreich: Sanktionen für Arbeitslose rufen bei Gewerkschaften heftige Kritik hervor

Arbeitslose, die Jobangebote ablehnen, werden in Frankreich seit der Jahreswende härter bestraft. Die Gewerkschaften protestieren.

Wer sich in Frankreich als Arbeitsloser nicht ausreichend um einen neuen Job kümmert, muss seit der Jahreswende mit härteren Sanktionen rechnen. Die Neuregelung ruft vor allem bei den Gewerkschaften heftige Kritik hervor. Die Debatte über die Reform der Arbeitslosenversicherung kommt für Präsident Emmanuel Macron zur Unzeit, da die Regierung am Ende des alten Jahres gerade erst die protestierenden „Gelbwesten“ beschwichtigt hat.

In seiner Neujahrsansprache hatte Macron angekündigt, dass er 2019 an seinem Reformfahrplan festhalten will. Die Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie der Öffentliche Dienst sollen erneuert werden, versprach der Staatschef. Bereits während des Wahlkampfs im Jahr 2017 hatte Macron erklärt, dass Arbeitssuchende in Frankreich künftig stärker kontrolliert werden sollen. Zu diesem Zweck war im vergangenen Sommer ein Gesetz verabschiedet worden, das im Grundsatz eine Neuregelung bei den Sanktionen für untätige Jobsucher ermöglicht: Wer als Arbeitsloser einen Termin zur Berufsberatung verpasst, soll künftig mit milderen Sanktionen belegt werden als in der Vergangenheit. Härtere Strafen sind hingegen für jene vorgesehen, die zumutbare Jobangebote ablehnen.

Gewerkschaften befürchten zunehmende Prekarisierung

Der Protest der Gewerkschaften entzündet sich jetzt vor allem an dem Dekret mit den Details der Sanktionen, das zwischen den Jahren im Gesetzesblatt veröffentlicht wurde. Demnach soll die Arbeitslosenunterstützung für einen Monat komplett gestrichen werden, wenn ein Jobsucher zwei „zumutbare“ Angebote ablehnt. Dabei gelten auch Offerten als zumutbar, bei denen die Entlohnung deutlich unter dem bisherigen Gehalt liegt. Die linksgerichtete Gewerkschaft CGT kritisierte, dass Arbeitslose mit der Neuregelung nun auch wie in Deutschland Mini-Jobs annehmen müssten.

Die Abgeordneten der Regierungspartei „La République en Marche“ (LREM) verteidigten zwar die Neuregelung. Aber sie waren auch peinlich darauf bedacht, den gerade erst abgeklungenen Protest der „Gelbwesten“ nicht erneut anzufachen. So wies Aurore Bergé, die Sprecherin der LREM-Fraktion in der Nationalversammlung, darauf hin, dass neben der Verschärfung der Sanktionen auch neue Leistungen für die Jobsucher in Frankreich geplant sind. So soll – ähnlich wie beim Prinzip „Fordern und fördern“ in Deutschland – die Weiterbildung von Jobsuchern mehr in den Blick genommen werden als in der Vergangenheit. Zudem plant Macron, künftig auch Selbstständige und Erwerbstätige, die aus freien Stücken gekündigt haben, in die Arbeitslosenversicherung einzubeziehen.

Macron kann Arbeitslosenquote bislang nicht senken

Macron ist es bisher nicht gelungen, die hohe Arbeitslosenquote zu senken, die nach wie vor bei rund neun Prozent verharrt. Kritiker wenden ein, dass die Verschärfung der Sanktionen nur einen relativ geringen Teil der Jobsucher betrifft. Nach Angaben der Regierung unternehmen lediglich acht Prozent der Bezieher von Arbeitslosenunterstützung keine Anstrengungen bei der Jobsuche.

Im Vergleich zu anderen EU-Staaten stehen Jobsucher in Frankreich gut da, wenn es um die Leistungen der Arbeitslosenversicherung geht. Ein Beispiel: In Frankreich können über 50-Jährige die Arbeitslosenversicherung je nach Dauer der vorherigen Beschäftigung maximal drei Jahre lang in Anspruch nehmen. In Deutschland sind es hingegen maximal 15 Monate.

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