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Gesundheitsminister Lauterbach bei der Pressekonferenz zu Corona-Regelungen in Berlin.

© Florian Gaertner/IMAGO

Update

Teilweise Masken- und Testpflicht: Das sind die Corona-Maßnahmen für den Herbst

Bis zum 7. April sollen in Deutschland wieder härtere Regeln möglich sein. Die Länder bekommen die Möglichkeit, frei zu entscheiden.

Das Kabinett hat am Mittwoch Eckpunkte für Schutzmaßnahmen gegen Corona-Infektionen im Herbst und Winter verabschiedet. Der Gesetzentwurf „zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19“ setzt vor allem auf den Mund-Nasen-Schutz. Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, es handele sich um „ein gutes, moderates und maßvolles Konzept“. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte, es werde „ein breites Instrumentarium“ zur Verfügung stehen.

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Damit können die Länder im Fall steigender Infektionszahlen ab Oktober wieder eine Maskenpflicht etwa in Geschäften verhängen, sagte Lauterbach. Für Fernzüge und Flugzeuge soll hingegen eine Maskenpflicht gelten. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit Maskenpflicht gelten, dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.

Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren. In der ersten Stufe gibt es demnach noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen. Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, soll die Maskenpflicht ausnahmslos gelten. Zudem können Obergrenzen für Veranstaltungen vorgegeben werden.

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Unabhängig davon sollen Veranstalter und Gastronomen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Einlassregeln verhängen können. Darüber hinaus können die Länder abgestuft nach Infektionslage auf das Pandemiegeschehen reagieren. „Ich rechne nicht mit einem Flickenteppich“, sagte Lauterbach.

„Es wird keinen weiteren Lockdown oder Schulschließungen geben“

„Ich hoffe nicht, dass es in der Gänze eingesetzt werden muss, aber es muss eingesetzt werden können“, so Lauterbach. Er stellte klar, „dass es einen weiteren Lockdown oder Schulschließungen nicht geben wird“. Das unterstrich auch Buschmann. Ab den fünften Schulklassen können Bundesländer künftig wieder eine Maskenpflicht verhängen. In niedrigeren Klassenstufen könne eine Testpflicht zur Bekämpfung der Pandemie wieder eingeführt werden.

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„Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen“, sagte Lauterbach. „Maskenpflicht, Impfungen und Obergrenzen im Innenraum können der Lage angepasst eingesetzt werden.“ Ziel der Corona-Politik bleibe es, „hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden“.

Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind demnach vorgesehen für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden. Dasselbe soll gelten, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten. Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind auch Kinder unter sechs Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sowie gehörlose und schwerhörige Menschen. (mit KNA/dpa)

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