In der Europäischen Union arbeiten Politiker wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stark daran, die gemeinsame Pläne zur inneren Sicherheit auszubauen - nicht unbedingt zum Vorteil der Bürgerrechte. Ein Überblick anlässlich des Europäischen Datenschutztags.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert Regierung, Bundestag und Bundesrat auf, das Surfverhalten von Usern nicht aufzuzeichnen. Das Vorhaben von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gehe zu weit.
Bei Berufsgeheimnisträgern wird weiterhin unterschieden zwischen Geistlichen, Abgeordneten und Strafverteidigern einerseits und "sonstigen" Rechtsanwälten sowie Journalisten und Ärzten andererseits.
Erneut haben die Verfassungsrichter den Datenschutz gestärkt. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung darf auch künftig nicht unbegrenzt angewandt werden - und wird sogar noch weiter eingeschränkt. Das Ganze gilt bis zu einer endgültigen Entscheidung, die erst nächstes Jahr fallen soll.
Generalstaatsanwalt Yves Bot hat dem Europäischen Gerichtshof empfohlen, die Klage Irland gegen die Vorratsdatenspeicherung abzulehnen. Die umstrittene EU-Richtlinie regele den Binnenmarkt, nicht Polizeiarbeit.
Rund 20 000 Menschen haben am Samstag unter dem Motto "Freiheit statt Angst" für mehr Datenschutz demonstriert. Auch viele Politiker nahmen an der Veranstaltung teil. Die Polizeipräsenz war groß.
Unter dem Motto "Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn“ findet am Samstag eine Großdemonstration für mehr Datenschutz statt. Tausende Menschen werden erwartet.
Angesichts immer neuer Enthüllungen in der Spitzel-Affäre bei der Deutschen Telekom ist eine Diskussion über besseren Schutz von Daten entbrannt. Politiker aus Regierungs- und Oppositionsparteien fordern schärfere Gesetze und härtere Strafen für Verstöße gegen den Datenschutz. Die Bundesregierung lehnt dies als verfrüht ab.
In der Telekom-Affäre haben Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Konzernchef René Obermann über mögliche Konsequenzen aus der Bespitzelung von Managern und Journalisten beraten. Die Grünen fordern den Stopp der Vorratsdatenspeicherung.
Das Treffen von Innenminister Wolfgang Schäuble mit Spitzenkräften der Telekommunikationsbranche ist nach Ansicht des Bundes Deutscher Kriminalbeamter "reine Schaufensterpolitik". Verdi kündigt eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung an.
Der Telekom-Skandal sensibilisiert offenbar für das Thema Datenschutz: In zahlreichen deutschen Städten wurde am Samstag gegen die so genannte Vorratsdatenspeicherung protestiert. Insgesamt waren mehrere tausend Menschen unterwegs.
Schlechte Vorzeichen für das Branchentreffen am Montag im Innenministerium mit Wolfgang Schäuble: Die Opposition fordert schärfere Datenschutzgesetze. Die Telekom lehnt derweil eine Selbstverpflichtung für den Datenschutz ab. Die Debitel kommentiert: "Wir sehen kein branchenübergreifendes Datenschutzthema."
Die FDP kann nicht punkten: Ihre Forderung, angesichts der Telekom-Affäre das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung rückgängig zu machen, hat der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb, kategorisch zurückgewiesen.
Angesichts des Überwachungsskandals bei der Deutschen Telekom hat die Opposition von der Bundesregierung mehr Einsatz für den Datenschutz gefordert. Der Deutsche Journalistenverband nennt die Überwachung bei der Telekom einen "Angriff auf die Pressefreiheit".
Der Verfassungsrichter Johannes Masing wird in seinen jungen Jahren im Licht der Öffentlichkeit stehen: Er wird ab Mittwoch dem Ersten Senat angehören und muss sich mit dem Eilantrag zur Vorratsdatenspeicherung befassen.
Nach dem Urteil der Karlsruher Richter, das die Verwendung von Telekommunikationsdaten nur bei schweren Straftaten erlaubt, erwartet die FDP ein gänzliches Verbot der Speicherpraxis. Auch die Grünen sprechen von einer "blutigen Nase" für die große Koalition.
Die Polizeigewerkschaft GdP übt scharfe Kritik an der Sicherheitspolitik des Bundes. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung wirft der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg den Politikern voreiliges Vorgehen bei der Gesetzgebung vor.
Über 30.000 Bürger haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, jetzt gaben die Karlsruher Richter dem Eilantrag von acht Betroffenen statt und stoppten Teile des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Bis auf weiteres dürfen Verbindungsdaten von Telefon- und Internet-Verkehr nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden.
Berlin - Nachdem das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in seinem Urteil zu Online-Durchsuchungen ein neues Grundrecht formuliert hat, das die Vertraulichkeit von Computerdaten garantiert, steht nun die Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand. Mehr als 34 000 Bürger haben am Freitag in Karlsruhe Beschwerde gegen das seit Januar 2008 geltende Gesetz eingereicht, wonach Telefongesellschaften Verbindungsdaten von Telefon und Internet sechs Monate speichern müssen.
Ein Forschungsprojekt der EU-Kommission entwickelt eine Flugpassagierüberwachung zur Terrorabwehr. Kameras und Mikrofone registrieren das Verhalten der Passagiere.
Unerkannt im Internet surfen – durch das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist es damit voraussichtlich bald vorbei. Spätestens ab 2009 müssen die Internetprovider ein halbes Jahr speichern, wer wann mit welcher IP-Adresse im Netz unterwegs war – und diese Daten nach richterlicher Genehmigung den Behörden übergeben.
Mit der größten Massen-Verfassungsbeschwerde in der Geschichte Deutschlands wollen Kritiker das Gesetz zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten zu Fall bringen. Rund 30.000 Bürger haben sich der Klage angeschlossen, die heute in Karlsruhe eingereicht worden ist.
Einen Tag vor dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes zur Telefonüberwachung haben dessen Gegner in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Kern der Gesetzesnovelle sind zwei umstrittene Neuerungen:
Das Gesetz zur Vorratsdatensammlung tritt am 1. Januar in Kraft. Gegner legen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde ein. Was nützt dieser Eilantrag?
Gegner des umstrittenen Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung werden voraussichtlich noch in dieser Woche Verfassungsbeschwerde einlegen. Das Gesetz tritt zum 1. Januar in Kraft.
Bundespräsident Horst Köhler kann nach "intensiver Prüfung keine verfassungsrechtlichen Bedenken" an dem umstrittenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung feststellen. Angeblich hat er das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung bereits ausgefertigt.
Ab Januar werden die Kommunikationsdaten aller Deutschen für ein halbes Jahr gespeichert, auch ohne vorherigen Verdacht. Die Empörung ist groß: 70.000 beschweren sich beim Bundesverfassungsgericht - mit prominenter Unterstützung aus den Reihen der Liberalen.
Großbritanniens Bürger sind schockiert: Die Steuerdaten von 25 Millionen Bürgern hatte ein junger Beamter per CD an den Rechnungshof des Landes geschickt. Sie kamen nie an. Experten halten eine solche Panne auch in Deutschland für möglich.
Ungeachtet der Bedenken von Datenschützern und der Proteste von Berufsverbänden hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU und SPD am Freitag die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten beschlossen (Siehe Seite 1). Auch alle brandenburgischen Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD stimmten dafür – ausgenommen Andrea Wicklein (SPD), die bei der Abstimmung nicht anwesend war.
Vorratsdatenspeicherung ist ein Schritt in den Präventionsstaat. Experten glauben nicht an den gewünschten Erfolg im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus.
Behinderungen im StadtverkehrWie die Verwaltung der Landeshauptstadt mitteilte, kommt es ab dem 3. November von 7 bis voraussichtlich 12 Uhr zu einer Vollsperrung der Auf- und Abfahrt Horstweg zur Nuthestraße in Richtung Teltow.
Bürgerrechtler und Datenschützer bereiten die nach ihren Angaben größte Verfassungsbeschwerde in der deutschen Nachkriegsgeschichte vor. Fast 7000 Bürger wollten sich beim Bundesverfassungsgericht gegen die von der Koalition geplante Vorratsdatenspeicherung wehren.