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Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 in Berlin.

© imago/epd/imago/Christian Ditsch

Trotz Strafunmündigkeit: CSU-Juristen fordern Gerichtsverfahren für Kinder unter 14 Jahren

Die neue Kriminalstatistik sorgt für Diskussionen – auch wegen Kapitalverbrechen von Kindern unter 14 Jahren. Obwohl diese strafunmündig sind, kommen aus der CSU Forderungen nach neuen Konsequenzen.

Als Reaktion auf die wachsende Kriminalität von Kindern unter 14 Jahren fordert der Arbeitskreis Juristen der CSU die Einführung spezieller Gerichtsverfahren für strafunmündige Kinder. „Die Kriminalstatistik weist einen signifikanten Anstieg schwerer Straftaten strafunmündiger Kinder aus. Hier besteht rechtspolitisch Handlungsbedarf“, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises, Bayerns ehemaliger Justizminister Winfried Bausback, am Mittwoch in München.

Wenn Kinder unter 14 Jahren einen anderen Menschen töteten oder andere schwere Straftaten begingen, löse dies nachvollziehbarerweise Entsetzen aus, so Bausback.

In der Kriminalstatistik 2023 sind 24 sogenannte Straftaten gegen das Leben ausgewiesen, die von Kindern unter 14 Jahren verübt wurden. Rohheitsdelikte wie Körperverletzung oder Raub haben laut Statistik 30.619 strafunmündige Täter begangen.

Laut Bausback bleibt eine vollständige Aufarbeitung der Taten bei Kindern unter 14 Jahren derzeit in der Regel aus. In Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage würden die Ermittlungen mit Blick auf die Strafunmündigkeit der Täter eingestellt und das Verfahren damit abgeschlossen.

Ziel muss sein, zu verhindern, dass solche Kinder später Stammgast im Gefängnis werden.

Winfried Bausback, früherer Justizminister Bayerns (CSU)

„Opfer werden dabei mit einem Gefühl der Ohnmacht zurückgelassen. Denn: Eine vollständige gerichtliche Aufarbeitung des schweren verwirklichten Unrechts sowie die Klärung des Tathergangs und der tatsächlichen Verantwortung für die Taten unterbleiben.“

Auch für die strafunmündigen Täter sei eine Intervention nach einheitlichen Maßstäben aber wichtig, hieß es weiter. „In diesen Fällen ist meist bei der Erziehung etwas falsch gelaufen. Oftmals sind Eltern und Erziehungsberechtigte – aus ganz unterschiedlichen Gründen – ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden“, sagte Bausback. Es gehe nicht darum, Kinder ins Gefängnis zu sperren. „Ziel muss sein, zu verhindern, dass solche Kinder später Stammgast im Gefängnis werden.“

Zwar seien schwere Straftaten von Kindern – gemessen an der Gesamtzahl der entsprechenden Straftaten – in der Relation klein. Die Zahlen für 2023 zeigten aber in ihrer absoluten Höhe ein erschreckendes Ausmaß, so Bausback.

Aus Sicht der CSU-Juristen ist das von ihnen vorgeschlagene Verantwortungsverfahren ein besserer Weg als eine generelle Absenkung der Strafmündigkeit. Sie forderten die Parteispitze dazu auf, ihren Beschluss bei künftigen Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene durchzusetzen.

In dem Verfahren müsse das Tatgeschehen unter Anwesenheit der erziehungsberechtigten Eltern und der Kinder von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufgearbeitet werden. Das Gericht ordne dann Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben an. (dpa)

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