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Björn Höcke, AfD-Fraktionschef, sitzt im Plenarsaal des Thüringer Landtags.

© dpa/Martin Schutt

Verbotene Nazi-Parole: Weitere Anklage gegen Björn Höcke

Der Thüringer AfD-Chef Höcke muss sich wegen eines weiteren mutmaßlichen Vorfalls vor Gericht verantworten. Er wurde bereits für das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat eine weitere Anklage gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke erhoben. Sie wirft ihm nach Angaben vom Mittwoch vor, bei einer Rede im Dezember eine verbotene Parole der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen Partei NSDAP verwendet zu haben.

Wegen eines ähnlichen mutmaßlichen Vorfalls muss sich Höcke bereits ab Mitte April vor dem Landgericht der sachsen-anhaltischen Stadt verantworten. Er soll am 29. Mai 2021 in Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung am Ende seiner Rede „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesagt haben. Dabei soll er gewusst haben, dass „Alles für Deutschland“ eine verbotene Losung der SA war.

Auf Höcke wartet Prozess in Halle

Björn Höcke, AfD-Fraktionsvorsitzender in Thüringen, vor dem Landtagsgebäude in Erfurt.
Björn Höcke, AfD-Fraktionsvorsitzender in Thüringen, vor dem Landtagsgebäude in Erfurt.

© dpa/Martin Schutt

Ein Prozess wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen beginnt am 18. April und ist bis Mitte Mai terminiert. Die Staatsanwaltschaft beantragte nun beim Landgericht, den neuen Vorwurf zusammen damit zu verhandeln. Höcke soll bei einer AfD-Veranstaltung im thüringischen Gera am 12. Dezember 2023 den ersten Teil der Losung ausgesprochen haben.

Er selbst habe „Alles für“ gesagt und das Publikum durch Gesten animiert, „Deutschland“ zu rufen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dabei habe er gewusst, dass gegen ihn bereits ein Strafverfahren wegen des Verwendens der Parole laufe und dass ihre Nutzung strafbar sei. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Halle.

Antimuslimische Hetze

In Thüringen kommt auf Höcke ein weiterer Prozess zu. Das Landgericht Mühlhausen ließ Ende Januar eine Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen den AfD-Politiker zu. Es geht dabei um einen Beitrag in dem Social-Media-Dienst Telegram aus dem Jahr 2022.

Darin kommentierte Höcke einen tödlichen Messerangriff eines Somaliers in Oggersheim unter anderem mit den Worten: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar’ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen’ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“ (AFP)

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