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LKA-Mitarbeiterin beim Pressetermin zum Start des Hinweistelefons im Landeskriminalamt NRW.

© imago images/Future Image/Christoph Hardt via www.imago-images.de

Vorschriften nicht praktikabel: Ampel will bei Strafen für Kinderpornografie nachbessern

Auch in Bagatellfällen können Verfahren derzeit nicht eingestellt werden. Das bringt Probleme mit sich. Die Ampel will handeln.

Zwei Jahre nach der im Bundestag beschlossenen Strafverschärfung für die Verbreitung von Kinderpornografie will die Ampel-Koalition den Paragrafen zumindest teilweise wieder entschärfen. Rechtspolitiker von SPD, Grünen und FDP beraten über eine Neuregelung von Bagatellfällen. Zuerst hatte die FAZ darüber berichtet.

Im März 2021 hatte der Bundestag nach Missbrauchsfällen in Lügde und Münster beschlossen, sexuelle Gewalt gegen Kinder grundsätzlich als Verbrechen zu ahnden, womit die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsentzug liegt und eine Einstellung von Verfahren nicht möglich ist. Das wird bei Bagatellfällen zum Problem.

„So machen sich Jugendliche, die einander Fotos von sich selbst schicken ausnahmslos wegen eines Verbrechens strafbar“, sagte die Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss, Canan Bayram, dem Tagesspiegel. Die Einstufung als Verbrechen verbiete es Staatsanwaltschaft und Gericht, das Verfahren einzustellen. Das bedeute für die Betroffenen mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe und einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis. Damit verbaue man diesen Jugendlichen ihre Zukunft.

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede, sagte dem Tagesspiegel: Wenn Bagatellfälle nicht eingestellt werden können, bedeute das „erheblichen Personalaufwand bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten, der für die Überführung und Verurteilung der wirklichen Sexualstraftaten gebraucht wird.“

Die Ampelfraktionen wollten für eine effektive Strafverfolgung von Sexualstraftätern eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen. „Wir erwarten einen entsprechenden Vorschlag von Minister Buschmann, den wir dann zügig beraten werden.“  

Auch in der FDP-Fraktion sehen sie Handlungsbedarf. Die in der letzten Wahlperiode vorgenommene Änderung am entsprechenden Paragrafen 184b des Strafgesetzbuchs habe sich als untauglich erwiesen, weil sie die mögliche Bandbreite von Fallkonstellationen nicht hinreichend abbilden könne, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae. Eine solche Konstellation liege beispielsweise auch dann vor, wenn eine Lehrkraft kinderpornografische Bilder im Klassenchat finde und diese an die Schulleitung weiterleite.

„Nach dem jetzigen Gesetzeswortlaut gibt es für die Strafjustiz keine Möglichkeit, eine Strafe von unter einem Jahr zu verhängen oder das Verfahren ganz einzustellen.“ Der Bundesjustizminister sei seit Längerem im Austausch mit Regierungs- und Oppositionsvertretern zu einer rechtlichen Lösung. Das Ministerium arbeite bereits an einer Novelle.

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