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Progrom-Gedenken auf dem jüdischen Friedhof in Potsdam.

© Andreas Klaer

Keine Einigung auf Kandidaten erzielt: Weiter kein Antisemitismusbeauftragter für Brandenburg

Im Hauptausschuss des Landtags gab es keine Entscheidung für einen Personalvorschlag. Damit ist in den Landtagssitzungen der kommenden Woche keine Wahl möglich.

In Brandenburg wird es vorerst weiter keinen Antisemitismusbeauftragten des Landes geben. Im Hauptausschuss des Landtags habe es am Mittwoch keine Entscheidung für einen Personalvorschlag für das neue Amt gegeben, hieß es im Anschluss in Potsdam. Damit ist in den Landtagssitzungen der kommenden Woche keine Wahl möglich.

Zuvor war bereits im März eine Entscheidung vertagt worden. Grund dafür waren nach Aussage des Ausschussvorsitzenden Daniel Keller (SPD) Bitten jüdischer Verbände, die weiteren Beratungsbedarf signalisiert hätten.

Die letzten Plenarsitzungen der Legislaturperiode sind am 19., 20. und 21. Juni geplant. Sollte es bis dahin keine Einigung geben, kann das Amt des Antisemitismusbeauftragten nicht mehr vor der Konstituierung des neuen Landtags besetzt werden. Am 22. September wird das Landesparlament neu gewählt.

Für das Amt waren 39 Bewerbungen eingegangen. Die jüdischen Gruppen und die fünf Landtagsfraktionen sowie die Freie-Wähler-Gruppe ohne Fraktionsstatus konnten daraus je einen Vorschlag für eine Anhörung im Hauptausschuss unterbreiten. Zu der Anhörung waren im Februar sechs Kandidatinnen und Kandidaten eingeladen. Der Landtag hatte das Antisemitismusbeauftragten-Gesetz am 23. November 2023 mit großer Mehrheit beschlossen.

Zu den Aufgaben des Beauftragten gehört unter anderem, Ansprechpartner bei mutmaßlich antisemitischen Vorfällen zu sein sowie der Austausch mit den jüdischen Gemeinden und die Sensibilisierung der Gesellschaft für Formen des Antisemitismus. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine zweimalige Wiederwahl ist möglich. (epd)

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