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Eine Passantin hält eine FFP-2 Maske in der Hand. Sie muss derzeit nur in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen getragen werden.

© Sina Schuldt/dpa

Weiter Maskenpflicht in Bus und Bahn: Brandenburg verlängert Corona-Schutzmaßnahmen  

Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Regeln gibt es vorerst nicht. Die Corona-Fallzahlen in Brandenburg steigen derzeit leicht, aber kontinuierlich an.

Brandenburg verlängert seine Corona-Schutzmaßnahmen bis Ende Oktober. Das Kabinett hat dafür am Dienstag eine neue Verordnung beschlossen. Sie soll vom 1. Oktober an bis zum 28. Oktober gelten, teilte die Staatskanzlei in Potsdam mit.

Änderungen im Vergleich zu den aktuell geltenden Corona-Regeln gebe es damit vorerst nicht. Im öffentlichen Personennahverkehr müssen weiterhin alle Fahrgäste ab sechs Jahren FFP2-Masken tragen.

Die Corona-Fallzahlen seien seit zwei Wochen leicht, aber kontinuierlich wieder im Anstieg, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). In den Krankenhäusern sei die Lage noch überschaubar. Deshalb werde zunächst an den bisherigen Basisschutzmaßnahmen festgehalten. Die Corona-Pandemie sei noch nicht vorbei, auch wenn es im Alltag derzeit kaum Einschränkungen gebe.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne).
Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne).

© Ottmar Winter

„Damit das so bleibt, ist es sehr wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger eigenverantwortlich handeln und gegenseitig Rücksicht nehmen“, erklärte die Ministerin. Das Tragen einer Maske in öffentlich zugänglichen Räumen mit Publikumsverkehr sei eine einfache und gut erprobte Möglichkeit, sich selbst und andere vor Infektionen zu schützen.

Nach bundesweiten Vorgaben gilt auch im öffentlichen Fernverkehr weiter eine Maskenpflicht. Auch Patienten und Besucher in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen FFP2-Masken tragen. Die Maskenpflicht und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen sowie zu Pflegeeinrichtungen bleibt ebenfalls bestehen. (epd)

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